Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des § 35 a (1) EStG
Der Begriff des haushaltnahen Beschäftigungsverhältnisses ist gesetzlich nicht definiert. Im Rahmen eines solchen Verhältnisses werden die Tätigkeiten ausgeübt, die einen engen Bezug zum Haushalt haben. […]