„Ach, hätt ich doch …“ Verfügung … Vollmacht … Testament … |
Buchstäblich den Nerv getroffen hat der Inninger Frauenkreis mit dem Thema seines Vortrags: Karin Emesz, Fachanwältin für Erbrecht,begrüßte das Publikum im vollbesetzten Petrussaal mit der tröstlichen Feststellung „Den ersten Schritt haben Sie jetzt schon gemacht!“ Damit es aber auch zum nächsten, dem entscheidenden Schritt kommt, legte sie an zahlreichen Beispielen aus der Praxis ihrer Kanzlei dar, wichtig es ist, sich mit dem Tabuthema Lebensende zu befassen: „Nur 30 % der Bundesbürger haben ein Testament, nur 16 % eine Patientenverfügung, nur 10 % eine Vorsorgevollmacht. Jeder 4. Erbfall endet im Streit; derzeit werden knapp 1,5 Millionen unnötige (!) Betreuungsverfahren geführt!“Im Verlauf ihres Vortrags räumte Sie mit so manchen Irrtümern auf („Kinderlose Ehegatten: überlebender Ehegatte erbt nicht automatisch 100%!“) und wies darauf hin, dass Vorsorge ein Muss für Jung und Alt sei: „Beispiel:junges Ehepaar, 2 minderjährige Kinder … Vater stirbt oder erkrankt schwer. Wer kann nun Entscheidungen treffen? Niemand!“Fallstricke beim Berliner Testament, Vorsorgevollmacht („nicht nur für Alte, siehe Schumacher!“), Patienten-/Betreuungsverfügung – zahlreiche Themen handelte sie vor dem hochaufmerksamen Publikum ab und verschwieg auch nicht die anfallenden Notar- oder Rechtsanwaltkosten. Ihr Tipp dabei: bei Rechtsanwälten kann man auch Stundenhonorar vereinbaren! Text/Bild: Gunnar Olms