Unser Titelbild: Die Baustelle an der Nahtstelle: B17-Kreuzung zwischen Stadtbergen und Pfersee

Unser Titelbild: Die Baustelle an der Nahtstelle: B17-Kreuzung zwischen Stadtbergen und Pfersee


Auf Grund der Führung der B17 mitten durch dichtbesiedeltes Wohngebiet erscheint der Bürgerinitiative eine Einhausung als Schutz vor Lärm, Feinstaub und Abgasen von ca. 75.000 – 80.000 Kfz./Tag naheliegend. Foto: Gerhard BerstelBürgerinitiative Einhausung B17 zieht positive ZwischenbilanzDie Bürgerinitiative Einhausung B17 hat nach Ablauf der Einwendungsfrist für die beiden Planfeststellungsverfahren im Bereich der B17-Ortsdurchfahrt Stadtbergen eine positive Zwischenbilanz gezogen. In mehreren Informationsveranstaltungen mit den betroffenen Anwohnern wurde die vorliegende Planung analysiert und die Schwachstellen aufgezeigt. Die Bevölkerung wurde darüber mit Flugblättern informiert. Gegen die Planung haben mehrere Hundert Bürger Einwendungen erhoben. Die beiden Sprecher der Bürgerinitiative, Wilhelm König und Günther Oppel, zeigten sich sehr erfreut und hoffen, dass der flächendeckende Widerstand der Stadtberger Anwohner in Verbindung mit der überzeugenden Argumentation zu einer maßgeblichen Verbesserung der Planung führen werde.Aus den Planfeststellungsunterlagen ergeben sich gravierende Schwachpunkte bzw. Versäumnisse:• Das amtliche Lärmbelastungskataster des Landesamts für Umwelt gibt die Lärmbelastung auf Basis der derzeitigen Verkehrsmenge von ca. 55.000 Kfz./Tag an und kommt zu erheblich höheren Überschreitungen der Lärm-Grenzwerte als die Gutachten in beiden Planfeststellungsverfahren, die sich jedoch auf die prognostizierte Verkehrsmenge von ca. 75.000 Kfz./Tag beziehen. Beide Gutachten gehen somit von deutlich zu niedrigen Lärmwerten aus, sind also offensichtlich fehlerhaft.• Mit den geplanten aktiven Maßnahmen (teilweise Einkragung, Erhöhung von Lärmschutzwänden) können entlang der gesamten Trasse die vorgeschriebenen Schallwerte nicht eingehalten werden. Deshalb soll für nahezu alle Häuser und Wohnungen auf passive Maßnahmen (Schallschutzfenster) ausgewichen werden. Von Gesetz wegen hat der aktive Lärmschutz Vorrang vor dem passiven, was aber mißachtet wurde.• Für die Lärmberechnung wurden 20% LKW-Anteil angesetzt, für die Schadstoffberechnung dagegen nur ca. 8 %.• Gegen Feinstaub und Abgase sind keine Schutzmaßnahmen vorgesehen. obwohl Messungen des Bayer. Landesamtes für Umwelt nachgewiesen haben, dass die Grenzwerte für Feinstaub bereits im Jahre 2006 überschritten wurden.• Das Schadstoffgutachten für den Abschnitt „Bismarckstraße“ kommt zum Ergebnis, dass die ab 2010 gültigen Stickoxid-Grenzwerte nicht einhaltbar sind!• Ein zentrales Problem ist die Hochlage der B17 zwischen Hallenbad und Fryar Ring von bis zu 7m über dem Gelände, die zu einer großflächigen Verlärmung weiter Teile Stadtbergens führt. Die Planung ignoriert dieses Problem und sieht dort keinerlei Schutzmaßnahmen vor! Hier muß entweder eine Einhausung oder die Führung der B17 in Tieflage vorgesehen werden.• Die Lärmwerte für den Fryar Circle wurden mit dem Einsatz von Flüsterasphalt – der nur zeitlich befristet wirksam ist – schöngerechnet.Nur mit einer Einhausung der B17, wie bei vergleichbarem Verkehrsaufkommen an anderen Bundesstraßen üblich, können die Stadtberger Bürger wirkungsvoll vor Lärm, Feinstaub und Abgasen geschützt werden. Somit wären die Mehrkosten für eine Einhausung in Höhe von ca. 4 Millionen Euro absolut vertretbar und sachlich gerechtfertigt.