THW als neues Mitglied des Bündnis „Augsburg hilft!“

Günter Gsottberger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Augsburger Hilfsorganisationen, mit dem THW-Ortsbeauftragten Wolfgang Meßmer (rechts) Bild: Annette Zoepf

Arbeitsgemeinschaft der Augsburger Hilfs- und Einsatzorganisationen vertritt nun 1.400 Ehrenamtliche

Nun gehört das Technische Hilfswerk mit seinem Ortsverband Augsburg (THW) als assoziiertes Mitglied zur Arbeitsgemeinschaft der Augsburger Hilfsorganisationen. Das Bündnis „Augsburg hilft!“ vertritt jetzt insgesamt rund 1.400 ehrenamtliche Helfer und Retter des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Bayerischen Roten Kreuzes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser Hilfsdienstes sowie des THW in Augsburg. „Wir pflegen bereits seit 2013 eine strategische Partnerschaft“, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Günter Gsottberger: „Durch die Mitgliedschaft des THW wollen wir unsere enge Zusammenarbeit weiter intensivieren sowie nicht zuletzt auch Einsätze gezielt koordinieren. Und wir werden weiter gestärkt, um dem Ehrenamt in Augsburg eine gemeinsame Stimme zu geben.“ Der THW-Ortsbeauftragte Wolfgang Meßmer betont: „Wir alle profitieren von einer Lobby des Ehrenamts in Augsburg. Es ist gut, dass wir als Bundesanstalt nun auch Teil der Arbeitsgemeinschaft werden und sie aktiv mitgestalten können.“
Beide sind überzeugt, dass insbesondere der Bevölkerungsschutz und auch die Katastrophenhilfe in Zukunft eine größere Rolle spielen werden. „Die Zusammenarbeit der bedeutendsten Akteure freiwilligen Engagements in der Daseinsfürsorge garantiert ein höchstes Maß an Sicherheit für die Stadt Augsburg und ihre Bürger“, betont Günter Gsottberger.
Die Arbeitsgemeinschaft der Augsburger Hilfsorganisationen wurde 2008 gegründet und ist in ihrer vertraglichen Vereinbarung zur Zusammenarbeit Vorreiter in Deutschland. Die Gesellschaft dient dem Zweck des Zusammenschlusses, um nach außen hin – da wo immer möglich und sinnvoll – „mit einer Stimme“ zu sprechen und geschlossen aufzutreten. Dies umfasst die Angelegenheiten, welche im gemeinsamen Interesse aller beteiligten Hilfs- und Einsatzorganisationen sind, ohne jedoch die jeweiligen Verbandsinteressen im Einzelfall zu tangieren.