Steuerentlastungen aus der Schublade holen!

Von Steuerberater Hans-Peter Ebert, Pfersee

Es ist noch gar nicht lange her – gerade mal 3 Jahre, da erfuhren die Teilnehmer einer Fortbildungsveranstaltung – darunter ich – von einer anstehenden und längst überfälligen Steuererleichterung. Der Veranstalter, der Bayer. Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, schilderte detailliert die Pläne der damaligen GroKo, nach denen Unterhaltsaufwendungen für Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU-/EWR-Gebiete nach §33 a EStG nur noch unter bestimmten Voraussetzungen sein solle. Des Weiteren werde in dem Gesetzesvorlage der steuerliche Abzug von Pflegekosten im Falle einer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastungen neu geregelt.
Das vielleicht Entscheidende in der Vorlage aber war, dass nach Vorstellung des Bundesrates künftig sämtliche krankheits- oder behinderungsbedingten Aufwendungen erfasst werden und im Rahmen dessen notwendigerweise die Erhöhung der jeweiligen Pauschbeträge erfolgen solle (§ 33b EStG) –
Pauschbeträge, die seit 1975 keinerlei Änderung erfahren hatten! So sollte zum Beispiel der Pauschbetrag bei einem Grand der Behinderung (GdB) von 50% von 570 € auf 740 € erhöht werden, der Betrag für Schwerstbehinderte (Merkzeichen H oder Bl) von 3.700 € auf 5.500 €. Bei diesen gut gemeinten und längst überfälligen Vorhaben vom September 2014 blieb es dann: bereits im Dezember desselben Jahres fiel der Vorschlag beim Bundesrat durch.
Angesichts der stetig steigenden Kosten für die Heimunterbringung von Schwerstpflegebedürftigen ist die Situation für die Angehörigen unerträglich, können sie doch diese Kosten steuerlich überhaupt nicht geltend machen. Hier sehe ich eine vordringliche Aufgabe der jetzt anstehenden neuen GroKo: die ausgearbeiteten Pläne für die seit Jahrzehnten überfällige Neuregelungen liegen fix und fertig in der Schublade und warten auf ihre Neubewertung, die leider für viele Betroffenen zu spät kommen wird …