Recht verständlich … (Fortsetzung d. Textes der vorigen Ausgabe) Die Betreuungsverfügung – Neu: Von Krawatten zu einer bestimmten Jahreszeit
In der Fortsetzungsreihe möchte ich Ihnen in dieser Ausgabe zunächst die Betreuungsverfügung etwas näher erläutern.
Die Betreuungsverfügung
Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Gesetz eine Betreuung vor, etwa wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage dazu ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Eine Betreuung kann zum Beispiel für einzelne Bereiche, wie die Vermögensbetreuung oder die Bestimmung über den Aufenthalt, wie die Unterbringung in einem Heim erfassen. Wer als Betreuer bestellt wird, bestimmt grundsätzlich das Gericht. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbst bereits eine Person benennen, die dann zu Ihrem Betreuer vom Gericht zu bestellen ist. Diese Person sollte jemand sein, zu dem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht und die dann in Ihrem Sinne die Entscheidungen trift.
Von Krawatten zu einer bestimmten Jahreszeit
Peer von Jeck war der abtrünnige Sohn eines alten Karnevalsadelsgeschlechts. Im Gegensatz zu seinen Verwandten, wusste er mit der Faschingszeit nichts so recht anzufangen. Am 16.02.2012 stand er wie jeden Morgen etwas schlecht gelaunt auf und zog sich nach einem kurzen Aufenthalt im Badezimmer seinen Businessanzug an. Er war bekannt dafür, stets gut gekleidet in seinem Büro zu erscheinen. Er legte insbesondere Wert auf den guten Sitz einer teuren Krawatte. Als er an diesem Morgen die Villa seiner Familie verlassen wollte, stellte sich ihm die Haushälterin Grete in den Weg. Noch bevor Peer von Jeck etwas zu ihr sagen konnte, hatte die treue Haushälterin bereits die Krawatte in der Hand und schnitt sie mithilfe der mitgeführten Schere ab. Herr von Jeck war sehr erbost darüber und fuhr die Haushälterin an: „Das ist strafbar! Sachbeschädigung!“ Die Haushälterin entgegnete: „Aber es ist doch Weiberfastnacht! Da gehört es doch dazu, dass wir Frauen den Männern die Krawatten abschneiden. Das müssten doch Sie am Besten wissen!“ Von Jeck hatte keine Zeit sich weiter mit Grete zu beschäftigen und verließ schließlich mit einer neuen Krawatte das Anwesen. In seinem Büro angekommen standen seine Angestellten in bester Sekt- und Faschingslaune bereit, um ihren Chef zu empfangen. Das freute Peer von Jeck dann doch und er feierte mit; schließlich ist nur einmal im Jahr Fasching. Damit war jedoch Schluss, als eine Mitarbeiterin Herrn von Peer auch die neue Krawatte mit einem schallenden Lachen abschnitt. Von Peer wütete nur: „Das ist strafbar! Sachbeschädigung!“ Dafür hatte die Dame ebenfalls kein Verständnis, immerhin ist doch nur einmal im Jahr Weiberfastnacht und der Chef hatte doch fröhlich mitgefeiert. Fortsetzung folgt .