Bürgerversammlung: Mehr Überwachung, Licht und Ruhe …

Die Situation in der Alemannenstraße erläutert Markus Voh

Anträge der Bürgerschaft bezogen sich vor allem auf Verkehrssituation

In der Alemannenstraße , einer verkehrsberuhigten Zone, werde zu schnell gefahren; hier müsse mehr überwacht werden. Ähnlich sei es beim Ebereschenweg. Doch auch noch andere Anliegen hatte die Bürgerschaft, so eine Beleuchtung der Panzerstraße, Sanierung von Fahrradwegen, die Verhinderung von Schleichverkehr im Bereich der Mozartstraße nach Fertigstellung der Ampelanlage Nestackerweg, die Einführung getrennter Abwassergebühren nach dem Verursacherprinzip.
Ordnungsamtsleiter Markus Voh erklärte, die Situation am Alemannenweg zu beobachten und zu beurteilen, ob dort der Einsatz des Ordnungsdienstes sinnvoll sei. Die Ampelanlage am Nestackerweg sei bereits in der Planungsphase, erfuhr das Publikum im Bürgersaal, es werde wohl im nächsten Frühjahr in Angriff genommen.
Für ein anderes großes Thema gibt es dagegen noch keine Planung, dafür aber viele Informationen: eine mögliche Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung. Dazu hatte die Stadt Gerhard Wiens eingeladen, den ehemaligen vorsitzenden Richter am Bayer. Verwaltungsgericht, der die Problematik beleuchtete und die Polemik dämpfte. „Es muss bestimmt nicht eine arme Rentnerin ihr Häuschen verkaufen, nur weil sie die hohe Summe Ausbaubeitrag nicht bezahlen kann. Das Gesetz bietet etliche Möglichkeiten – von Ratenzahlung bis zum Erlass!“
Trotzdem: manchem Haus- oder Wohnungseigentümer dürfte die marode Straße vor seiner Tür vorkommen wie eine Zeitbombe: wenn die Straße erneuert wird, komme eine hohe Summe als Forderung auf ihn zu, da die Kosten durch die Anlieger dieser Straße geteilt werden. Iin verschieden Kommunen ist deshalb ein anderes Abrechnungsmodell im Gespräch oder schon eingeführt: „wiederkehrende Beiträge“. Dazu würden dann einzelne Abrechnungsgebiete definiert werden (in Augsburg z.B. 99) und wenn dann in einem solchen eine Straße repariert wird, teilen sich eine größere Anzahl Eigentümer die Summe und die wird dann im Zeitraum von 5 Jahren erhoben, wodurch im Normalfall auf jeden Anwohner ein Betrag um die 200 Euro anfiele. Details dazu zeigte Wiens (Bild unten) ein einem über zwei Stunden dauernden Vortrag auf. Dieses sehr komplexe Thema, aber auch die anderen an diesem Abend angesprochenen werden wir nach und nach noch im Stadtberger Boten darstellen.

Text / Bilder:Gunnar Olms