„Acvila hat uns ungeahnte Möglichkeiten eröffnet …“

Acvila-Geschäftsleiterin Ramona Hank (links) mit Simon F. (72) und seiner Frau Brigitte

Brigitte und Simon F. sind mit dem Pflegedienst hochzufrieden

„Wir wussten nicht mehr ein noch aus”, erinnert sich Brigitte F., die seit 1979 Ihren Ehemann pflegt und umsorgt, den damals vor 20 Jahren eine plötzliche Gehirnblutung aus dem Arbeitsleben riss und der seither halbseitig gelähmt auf den Rollstuhl angewiesen ist.
Immer wieder hat sie aus Sorge um Ihren Mann eine eigene, längst notwendige Knieoperation hinausgeschoben: „Ich konnte ihn ja nicht fünf Wochen lang allein lassen. Aber nach einer für ihn leidvollen Erfahrung in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung, als ich selbst mal im Krankenhaus lag, wollten wir dies keinesfalls nochmal.” So beschloss die Familie, sich an den in Stadtbergen ansässigen ambulanten Pflegedienst „Acvila” zu wenden – ein Entschluss, den sie noch keinen Moment bereut haben. „Schon beim ersten Beratungsgespräch nahm uns das Team alle unsere Ängste, erklärte uns die vielfältigen Möglichkeiten an Hilfen und Unterstützung, von denen wir bis dahin keine Ahnung hatten. Da sich der Pflegedienst dann auch um alle Anträge und Formulare kümmerte und zusammen mit Pflege- und Krankenkassen ein Konzept maßschneiderte, ging alles sogar ohne Zuzahlung – das hätten wir allein nie geschafft!”

Wer als Angehöriger oder private Pflegekraft einen pflegebedürftigen Menschen pflegt, muss auch Urlaub machen können oder kann einmal anderweitig verhindert sein. Frühestens nach sechs Monaten Pflege in der häuslichen Umgebung übernimmt die Pflegekasse die Kosten durch einen Pflegedienst bis zu 1612 € im Kalenderjahr.
Bis zu insgesamt 6 Wochen im Jahr können bei weiteren Verhinderungen zusätzlich 806 € übernommen werden. Während der Verhinderungspflege wird bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds weitergezahlt.
Der Entlastungsbetrag von monatlich 125 € wird bei Pflegegrad 1-5 für Körperpflege oder Unterstützung im Alltag (Betreuungsleistungen) gezahlt und kann auch angespart werden. Ein Antrag ist nicht vor Erstellung der Rechnung erforderlich. Die Pflegekasse gibt auf Anfrage Auskunft, wie hoch das noch verfügbare Budget für den Entlastungsbetrag ist. Eine direkte Abrechnung des Pflegedienstes mit der Pflegekasse ist möglich, wenn eine unterschriebene Abtretungserklärung des Patienten vorliegt.
Bitte melden Sie sich bei unserem Team, wir schlagen Ihnen dann eine individuelle Lösung für Ihre Situation vor.