Abgeltungssteuer: Beratung rettet Renditen: Interview mit Günter Müller – Geschäftsstellenleiter der Raiffeisenbank Inningen

Abgeltungssteuer: Beratung rettet RenditenInterview mit Günter Müller – Geschäftsstellenleiter der Raiffeisenbank Inningen


Ab 2009 wird in Deutschland die Besteuerung der Erträge aus Kapitalvermögen neu geregelt. Fast zwei Drittel der Bundesbürger wissen nichts über die ab 1. 1. 2009 geltende Abgeltungssteuer. Es ist jedoch wichtig, dass sich Anleger jetzt informieren und ihre Geldanlagen rechtzeitig optimieren. Wir sprachen daher mit Günter Müller, Geschäfststellenleiter der Raiffeisenbank in Inningen, über die Auswirkungen der Abgeltungssteuer.Süd-Anzeiger: Herr Müller, was ist eigentlich die Abgeltungssteuer?Günter Müller Künftig werden in Deutschland, wie bereits in 17 von 25 EU-Mitglieds-staaten, private Kapitalerträge direkt bei der Auszahlung endgültig besteuert. Der Abzug erfolgt in Höhe von 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ab dem 1. Januar 2009 sind grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne mit dem neuen pauschalen Steuersatz zu versteuern. Mit dieser einen zusammengefassten Einkunftsart wird die Steuergesetzgebung in Deutschland nicht nur vereinheitlicht, sondern auch vereinfacht. Bei vielen Anlegern enfällt zukünftig die umständliche Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung. Klar ist auch, dass die ganz individuellen Aspekte berücksichtigt werden müssen. Besserverdienende, deren persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, werden künftig sogar besser gestellt. Ist dagegen der persönliche Steuersatz niedriger, können zu viel gezahlte Abgeltungssteuer entsprechend zurückgefordert werden.Süd-Anzeiger: Herr Müller, was bringt die Abgeltungssteuer mit sich?Günter Müller: Ab dem nächsten Jahr wird der Sparerpauschbetrag den Sparerfreibetrag sowie den Werbungskostenpauschbetrag ersetzten. Damit sind Kapitalerträge einschließlich realisierter Kursgewinne, bis 801 Euro, bei Verheirateten bis 1.602 Euro, ab 1. Januar 2009 steuerfrei. In Höhe des Sparerpauschbetrages kann wie bisher ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Eine weitere wichtige Änderung ist der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Dividenden. Diese werden zukünftig mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent voll besteuert. Zudem entfällt mit der neuen Regelung auch die Spekulationsfrist, nach der Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind und die bisherige „Spekulationsfreigrenze“ von 512,- Euro wird ebenfalls abgeschafft. Grundsätzlich können ab 2009 Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Eine Ausnahme hierbei gilt für Verluste aus Direktanlagen in Aktien, diese können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.Süd-Anzeiger: Herr Müller, kann man sich, wenn man jetzt handelt, noch langfristig Steuervorteile sichern?Günter Müller: Auch wenn bis Ende 2008 noch Zeit ist, sich auf die Abgeltungssteuer einzustellen, sollten die Anleger rechtzeitig über ihre Anlagestrategie nachdenken und diese gegebenenfalls dem neuen steuerlichen Umfeld anpassen.Langfristige Fondsan-lagen bleiben trotz Abgeltungssteuer beispielsweise eine chancenreiche Geldanlage, insbesondere wenn die sogenannte „Übergangsregelung“ genutzt wird. So bleiben Veräußerungsgewinne aus der Anlage in Aktienfonds von der Abgeltungssteuer verschont, wenn die Anteile bis zum 30. 12. 2008 erworben und mindestens ein Jahr gehalten werden.Süd-Anzeiger: Können Sie dies an einem Rechenbeispiel verdeutlichen?Günter Müller: Gerne. Ein Kunde, der dieses Jahr 10.000,- Euro in einen Aktienfonds anlegt und dabei eine jährlich Rendite von sechs Prozent erwirtschaftet, bekommt nach 20 Jahren, durch den Zinseszinseffekt, 32.071,- Euro. Der Kunde, der in demselben Fonds nach dem 01. Januar 2009 für die gleiche Zeit sein Geld anlegt, erhält aufgrund der Abgetungssteuer, lediglich 26.553,- Euro! Dabei wurde ein Abzug von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht berücksichtigt.Die tatsächliche Belastung liegt also höher.Süd-Anzeiger: Herr Müller, was empfehlen Sie Ihren Kunden?Günter Müller: Da das Thema sehr komplex ist, gibt es keine pauschale Empfehlung, die für jeden Kunden richtig ist. Die Einführung der Abgeltungssteuer sollte der Anleger als Chance für eine zukunftsorientierte Vermögensstrukturierung nutzten. Dabei kann der langfristig orientierte Anleger, noch vor dem Inkrafttreten der neuen Abgeltungssteuer, durch den Einstieg in geeignete Aktienfonds profitieren. Anlageentscheidungen sollten jedoch nur unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Die persönliche Risikoneigung und eine entsprechende Vermögensstreuung haben oberste Priorität. Eines ist jedoch klar, der Anleger sollte sich fachmännisch beraten lassen und dies natürlich auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Finanzmarktkrise.Süd-Anzeiger: Wir danken Ihnen für das Gespräch