Zu wissen, wer der Vater ist – Anspruch auf Auskunft gegen die Mutter von Dr. Mathias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht

Zu wissen, wer der Vater ist – Anspruch auf Auskunft gegen die Mutter von Dr. Mathias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht

Immer wieder treten Fallkonstellationen auf, in denen die Mutter ihrem Kind nicht mitzuteilen bereit ist, wer sein leiblicher Vater ist. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht nicht. Abzuwägen ist das Recht des Kindes, zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist, gegen das Interesse der Mutter an der Wahrung ihrer Intimsphäre. Nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung überwiegt dabei das Interesse des Kindes an der Kenntnis seiner Abstammung. Das Problem stellt sich aber auch noch in anderer Weise. Das Bundesverfassungsgericht wird über folgenden Fall zu entscheiden haben: Zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin bestand eine Beziehung, während sie schwanger wurde. Bevor die Tochter geboren wurde, heirateten beide. Dies hatte zur rechtlichen Folge, dass der Ehemann automatisch im Rechtssinne der Vater dieses in der Ehe geborenen Kindes wurde. Die Ehe scheiterte und viele Jahre nach der Scheidung wurde in einem vom Vater eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren festgestellt, dass der Antragsteller nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Er ist aber die ganzen Jahre über, in dem Glauben, der Vater zu sein, für die Kosten und den Unterhalt des Kindes aufgekommen.Von Rechts wegen steht ihm deswegen ein Regressanspruch gegen den wahren leiblichen Vater des Kindes zu. Um diesen geltend machen zu können, muss er allerdings wissen, wer der leibliche Vater des Kindes ist. Die Streitfrage ist also, ob die Mutter ihm mitteilen muss, wer mutmaßlicher wahrer Vaters des Kindes ist. Das hatte der Bundesgerichtshof in zwei Fällen schon bejaht. Im einen Fall hatte die Mutter ihren Partner, mit dem sie nicht verheiratet war, gedrängt, die Vaterschaft anzuerkennen, obwohl sie wusste, dass er möglicherweise gar nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Im anderen Fall hat der BGH eine entsprechende Auskunftsp?icht der Mutter auch in einem Fall wie dem oben geschilderten bejaht. Ob das verfassungsgemäß war, muss nun das Bundesverfassungsgericht klären.
Dr. Mathias Grandel
Fachanwalt für Familienrecht, Augsburg
www.familienanwalt-augsburg.de