Bäume, Baumgruppen oder Alleen verschönern die Landschaft. Auf Höhenkuppen oder entlang von Straßen entfalten sie eine besondere Wirkung. Darüber hinaus besitzen sie wichtige ökologische Funktionen für das Klima, für Boden und Wasser und als Lebensräume für Tiere. Bäume sind unentbehrliche Elemente für Natur und Kultur, ihre Pflanzung und ihr Schutz sind eine wichtige Aufgabe in Stadt und Land.
Ein treffendes Beispiel ist die Allee an der Verbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Inningen und Bergheim. Sie ist vor mehr als 30 Jahren vom Amt für Grünordnung und Naturschutz der Stadt Augsburg unter Leitung von Gartendirektor Kurt Schmidt geplant und gepflanzt worden. Er hat die damit verbundenen Probleme in dem 1993 erschienen Buch „Bäume im Lebensraum Stadt“ treffend dargestellt. Diese Dokumentation verdient in der gegenwärtigen Diskussion über das Grün in der Stadt Augsburg besondere Beachtung.
Damals waren die Landwirte die Gegner der Planung. Sie wollten die Nähe von mehr als 300 Bäumen bei ihren Äckern wegen Schattenbildung und Wurzeldruck verhindern. Nach zähem Ringen ist es im Rahmen der Flurbereinigung gelungen, die Grundstücke für den Bau eines Rad- und Fußweges zu erwerben und auf dessen Länge von 2 km 350 Spitzahorne zu pflanzen.
Die Bäume haben das eintönige Landschaftsbild verschönert. Die von einem einheitlichen Grün beherrschte Fläche erhielt durch die Allee farbige Akzente, einen hellgelben Blütenflor im April, der auch als Bienenweide eine Bedeutung hat, eine rote Färbung im Herbst und eine besondere Wirkung durch die kahlen Äste im Winter. Die Allee ist im Landschaftsbild für Wanderer und Radfahrer ein Genuss und auch eine Bereicherung für die Autofahrer. Dazu kommt der ökologische Wert: die Produktion von Sauerstoff, die Speicherung von Schadstofffen und die Verdunstung von Wasser.
Wenn es auchmanchmal schwierig sein mag, Standorte für Bäume zu finden, so ist das Pflanzen neuer Bestände im Hinblick auf den Klimawandel eine dringende Aufgabe. Der beste Schutz für Einzelbäume oder Alleen ist die Ausweisung als Naturdenkmal oder Landschaftschutzgebiet.