Bald könnte auf Volksfesten in besonders gelagerten Fällen bis zu zwei Stunden länger gefeiert werden. Der Bayerische Landtag hat auf Initiative der CSU-Fraktion beschlossen, dass die Lärmschutzregelung für traditionelle Volksfeste in der praktischen Umsetzung zügig gelockert werden solle. Die Neuregelung gibt den Genehmigungsbehörden dann mehr Spielraum.
Damit wird die Volksfestkultur auch im Landkreis Augsburg gestärkt, ist sich Landtagsabgeordnete –Carolina Trautner sicher: „Unsere Volksfeste, wie beispielsweise das Stadtberger Stadtfest, stärken den Zusammenhalt der Menschen und sind gelebtes Brauchtum. Heutzutage ist es kaum mehr vermittelbar, dass dabei immer ab 22 Uhr Nachtruhe herrschen soll.“ Momentan arbeitet das Wirtschaftsministerium an einem Schreiben, mit dem die Vollzugsbehörden Handlungsspielräume an die Hand bekommen sollen.
Im Einzelfall soll dann bis Mitternacht gefeiert werden können. Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein traditionelles, von hoher Akzeptanz getragenes Volksfest handelt, das nur an wenigen Tagen im Jahr stattfindet. Vom erweiterten Spielraum für die Genehmigungsbehörden soll vor allem die junge Generation profitieren, so Carolina Trautner: „Wenn wir wollen, dass sich junge Menschen für Brauchtum interessieren, müssen wir dem veränderten Freizeitverhalten Rechnung tragen.“
Mit der neuen Regelung können die Veranstalter bald besser planen. „Ein einziger Kläger darf nicht ein ganzes Volksfest zum Scheitern bringen“, erklärt die Abgeordnete. „24 Uhr ist eine Erweiterung des Genehmigungsspielraums, mit dem hoffentlich alle gut leben können.“