„Wechsel-Termin verpasst? Noch ist nichts verloren! |
Der 30. November ist bekanntlich der Termin, zu dem eine Kraftfahrzeugversicherung gekündigt werden kann – ein Termin, den viele wahrnehmen um zu einer Gesellschaft mit besonders günstigen Konditionen zu wechseln, wie sie zum Beispiel die GENERALI-Agentur Trinker in Göggingen anbietet (wir berichteten in der vorigen Ausgabe). Was aber, wenn Sie den Termin verpasst haben? Dazu sagte uns Versicherungsfachmann Hans-Peter Trinker:„Dann ist noch nicht alles verloren! Zum Beispiel im Falle einer Beitragserhöhung, die ja meist erst nach dem 30. 11. ins Haus schneit, hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.Süd-Anzeiger: Dann kann er also wechseln; muss wahrscheinlich ein begründetes Kündigungsschreiben verfassen. Was ist dann aber mit Ihrem 30 %-Prozent-Neukunden-Angebot, das galt ja bis 30.11.08?Hans-Peter-Trinker: In seinem solchen Fall, wo sich ja für den Kunden den Grund zum Wechseln erst später ergeben hat, gewähren wir diesen Rabatt trotzdem. Und auf Wunsch helfen wir auch bei den Formalitäten.Süd-Anzeiger: Das ist ja ein erfreuliches Angebot für unsere Leserinnen und Leser! Apropos Angebot, in unserer November-Ausgabe berichteten wir außerdem, dass Sie in dem neuen Geschäftshaus in Inningen Flächen für Büros, Praxen, Kanzleien und ähnliches anbieten. Ist da eigentlich noch was frei?Hans-Peter Trinker: Es haben sich schon Interessenten gemeldet, und einige der Flächen sind bereits fest vermietet; auch wir ziehen mit unserer GENERALI-Agentur dort ein – es sind aber noch attraktive Flächen frei, beginnend ab 100 Quadratmeter. Für nähere Informationen oder einen persönlichen Termin bitte einfach anrufen!Süd-Anzeiger: Wir bedanken uns ganz herzlich für all diese Informationen.Hans-Peter Trinker: Und mein Team und ich bedanken sich an dieser Stelle bei allen unseren Kunden und Geschäftspartnern für ihr Vertrauen, wir wünschen allen frohe Feiertage und ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr!