Stadtbergen: CSU-Fraktion erarbeitet Anregungen zur B-17

Stadtbergen: CSU-Fraktion erarbeitet Anregungen zur B-17


Stadtbergen: Die CSU-Fraktion begrüßt es, dass nun endlich der letzte Teil der Planfeststellung für den Lärmschutz an der B17 auf Stadtberger Flur auf den Weg gebracht wurde. Viel zu lange mussten unsere Bürger den Lärm und die Feinstaubbelastungen durch die Fehlgeschlagene Verkehrsprognose an der B17 ertragen.„Wir haben uns intensiv mit beiden Planfeststellungsverfahren beschäftigt, dabei sind uns noch einige Punkte aufgefallen, die wir unbedingt der Regierung von Schwaben im Rahmen der des Planfeststellungsverfahrens in Form einer Stellungnahme mitteilen sollen“, so der CSU-Fraktionsvorsitzende Michael Smischek.In den Augen der CSU-Fraktion ist es sehr unglücklich, dass das Planfeststellungsverfahren in zwei Abschnitte getrennt wurde. Da es sich um eine einzige Baumaßnahme handelt wäre auch eine Planfeststellung angemessen gewesen. Durch die Aufteilung in zwei Verfahren kommt es immer zu Schwierigkeiten und Unklarheiten in den Randbereichen bzw. an den Anschlussstellen.Die Feststellungen, Fragen und Anregungen der CSU-Fraktion lauten:• Die Werte des schalltechnischen Gutachtens widersprechen den Werten des Lärmbelastungskatasters Bayern (Bayerisches Landesamt für Umwelt)• Luftschadstoffe: Unterschied zwischen Planungswerten und Messergebnis aus dem Jahr 2006• Gebiete Sheridan-Kaserne ist nicht im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Durch den dortigen Bebauungsplan (12 m hohe Gebäude direkt an B17) können Schallreflektion von Gebäuden in den Stadtberger Bereich abstrahlen.• „Lärmtrichter“ Auffahrt B17 Richtung Süden sowie Brücke über Nestackerweg nicht berücksichtigt• Gerade im Bereich zwischen Fryar Ring und dem Beginn der Einkrakenden Wände im Bereich des Hallenbades sind keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Wenn man hier vorbei geht sieht man sogar den Straßenverkehr. Hier sollte eine Aufstockung der Lärmschutzwände und eine Auskleidung dieser Wände mit Feinstaubabsorbierenden Materialien angeregt werden.• Im schalltechnischen Gutachten wird als Referenz die Dr. Frank Str. 3 angegeben. Diese existiert gar nicht. (Dr. Frank Str. 2 ist die Dr. Frank Altenstiftung.) Das bezeichnete Haus ist Dr. Frank Str. 15