Städtebauliches Projekt der Sonderklasse

Der lang ersehnte, fußgängerfreundliche direkte Zugang zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt von der Westseite wird endlich eröffnet.

In einer an unsere Redaktion gesandten Pressemitteilung nimmt die Bürgeraktion Pfersee „Schlössle” e.V. Stellung zum Westportal des Hauptbahnhofs. Obwohl nicht spezifisch für den „Pferseer“, betrifft es den „Planungsraum“ Pfersee, zu dem auch das Thelott- und Rosenauviertel gehören. In der Pressemitteilung heißt es wörtlich:

„Wahrscheinlich wird uns in einiger Zeit nur noch angesichts der ungastlichen Vorplätze in Erinnerung gerufen, dass eine Großstadt wie Augsburg jahrzehntelang auf die Selbstverständlichkeit eines barrierefreien Bahnhofszugangs verzichtet hat. Spätgeborenen wird es, angesichts des Stadtgrundrisses, auch kaum mehr zu erklären sein, dass überhaupt ein Zugang zum Bahnhof von der Westseite diskutiert werden musste.

Nur fürs Protokoll: Während die Stadtregierung schnell noch ein paar Millionen DM in eine Planung der Pferseer Unterführung mit Straßenbahnhaltestelle investierte, feierte die BÜRGERAKTION PFERSEE bereits am 8.10.1994 den symbolischen Tunnelanstich, genau am jetzigen Bahnhofs-Westportal. Trotzdem freuen wir uns unverhohlen, insbesondere für die Bewohner des Rosenau- und Thelottviertels, über den nun verfügbaren, fußgängerfreundlichen direkten Zugang zur Innenstadt und zollen allen Entscheidern Respekt, dass sie das Projekt nicht nur aufgegleist, sondern auch verteidigt haben.

Für den Augenblick sehen wir sogar darüber hinweg, dass der damit eigentlich verbundene direkte Anschluss der Straßenbahn an das Bahnnetz weiter auf sich warten lässt. Kein Verständnis haben wir aber dafür, dass die Stadtwerke seit drei Jahren das Planfeststellungsverfahren für das Folgeprojekt Linie 5 verschleppen und die Vorlage vollständiger Genehmigungsunterlagen unterlassen. Da wir uns aber nicht vorstellen mögen, dass nur subalterne Dienstgrade über einen effizienten Einsatz von Investivmitteln entscheiden, erweitern wir den Kreis und fragen: Wie definiert sich eigentlich der Aufgabenbereich eines Aufsichtsrates der Stadtwerke?“ – Dietmar Egger