Landtagsabgeordneter Harald Güller und Bezirksrat Volkmar Thumser informierten in Pfersee über das neue Bayerische Polizeiaufgabengesetz und die Pläne der Staatsregierung für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG).
Der große Druck aus der Öffentlichkeit und Demonstrationen in allen Teilen Bayerns haben, wie Harald Güller berichtete, zu kleineren Änderungen an den Plänen zum neuen Polizeigesetz geführt. Der entscheidende Kritikpunkt bleibe aber, dass die „drohende Gefahr“ als Voraussetzung für die meisten Eingriffsbefugnisse sein solle, also ein Zustand, in dem gerade keine konkrete Gefahr bestehe.
Beim PsychKHG ist die Staatsregierung dagegen auf Druck der Oppositionsparteien, der Bezirke und vieler Verbände von einer Reihe der zunächst geplanten Vorschriften abgerückt, die aus dem Kranken-Hilfe-Gesetz ein Kranken-Überwachungs-Gesetz gemacht hätten. Bislang ließen sich die Änderungen nur aus einer Rede der neuen Sozialministerin entnehmen; daher sei ungewiss, in welcher Fassung der Landtag das Gesetz verabschieden werde. Bezirksrat Thumser hofft, dass auch die Pflicht der Krankenhäuser gestrichen wird, die Entlassung eines psychisch Kranken aus der Unterbringung an die Polizei zu melden. Der Entwurf enthalte auch Positives, wie die dringend nötige Einführung eines Psychiatrischen Krisendiensts, für die der Bezirk Schwaben bereits die Vorbereitungen getroffen habe.
Volkmar Thumser fasst zusammen: Die „Entschärfung“ des PsychKHG ist dringend erforderlich, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht zu belasten, wie die Sozialministerin Schreyer sagt. Dasselbe gilt aber auch für das neue Polizeigesetz: Die Änderungen müssen rückgängig gemacht werden, da sie das Vertrauensverhältnis zwischen der Polizei und vielen Bürgern belasten.
pm SPD Pfersee