SPD-Abgeordneter will Ende des Asylkompromisses

Europaabgeordneter Kreissl-Dörfler für Abschaffung der Drittstaatenregelung ein / Bericht aus wahltaktischen Gründen erst nach der Bundestagswahl


Brüssel (pm). Das Europäische Parlament hat auf Antrag der SPD die Abstimmung über einen Bericht des SPD-Europaabgeordneten Wolfgang Kreissl-Dörfler auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben. In dem Bericht fordert Kreissl-Dörfler die Abschaffung des Asylkompromisses, wonach Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten in Deutschland kein Recht auf Asyl haben. Der schwäbische CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber hat den Vorgang scharf kritisiert. „Kreissl-Dörfler fordert in seinem Bericht die Abschaffung der in Deutschland bewährten Asylregeln, traut sich aber nicht, dies vor der Bundestagswahl öffentlich zu sagen,“ so Ferber. Stattdessen habe die SPD die Verschiebung der Abstimmung über den Bericht im Europäischen Parlament beantragt. „Damit will die SPD die Menschen in Deutschland über ihre Pläne zur Asylpolitik bewusst täuschen.“Der Bericht von Kreissl-Dörfler enthält die Forderung zur Aushebelung der in Deutschland bei Asylfragen anzuwendenden Drittstaatenregelung. Wörtlich heisst es in einer ersten Fassung des Textes: „Der Berichterstatter lehnt die Möglichkeit ab, nationale Listen mit ‚sicheren Herkunftsländern‘ beizubehalten oder zu erstellen.“Nach Ansicht Ferbers wäre dies das Ende des bewährten Asylkompromisses über die Aufnahme von Flüchtlingen, dem 1992 auch die SPD zugestimmt hat. „Damit wird eine Regelung aufgekündigt, die 1992 von CDU/CSU, FDP und der SPD gemeinsam erarbeitet wurde, und viele Erfolge gebracht hat.“ Stellten vor der Annahme des Asylkompromisses 1992 noch rund 438.000 Menschen einen Antrag auf Asyl, waren es 2004 nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nur noch etwas mehr als 50.000. Der 1993 in Kraft getretene Asylkompromiss wurde gemeinsam von CDU/CSU, FDP und SPD erarbeitet. Danach haben Ausländer, die über sichere Drittstaaten einreisen, in denen sie keiner Verfolgung ausgesetzt sind, keinen Anspruch auf Asyl. Zudem müssen Flüchtlinge im ersten Staat Schutz suchen, in dem dies möglich ist.