Anwesen an der Stadtberger Straße wird im Erbbaurecht vergeben

Am schönen Schlösslepark liegt das Anwesen „Stadtberger Str. 25”

Bereits seit 2018 steht das städtische Anwesen in der Stadtberger Straße 25 hinter dem Spielplatz am Schlösslepark leer. 2021 hatte der Stadtrat deshalb dem Abriss und der Neubebauung des Grundstücks zugestimmt. Der Neubau sollte auf Grundlage des vom Freistaat Bayern aufgelegten kommunalen Wohnraumförderungsprogramms erfolgen.

Das Hochbauamt ging in einer ersten Kostenschätzung von Gesamtbaukosten in Höhe von knapp zwei Millionen Euro aus. Wegen gestiegener Baukosten errechnete das Hochbauamt 202 Kosten in Höhe von mehr als drei Millionen Euro und überprüfte die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Zudem wurden zwischenzeitlich die Förderrichtlinien im April 2023 dahingehend geändert, dass bei Neubauvorhaben alle Wohnungen und der Zugang zu Wohnungen barrierefrei zu gestalten sind. Damit wäre ein Aufzug erforderlich gewesen. Wegen der geringen Grundstücksgröße und der letzten Kostenschätzung mit Baukosten von rund 3,4 Mio. € – noch ohne Aufzug gerechnet – sah die Liegenschaftsverwaltung keine wirtschaftliche Möglichkeit, den im Jahr 2021 gefassten Grundsatzbeschluss zu vollziehen. Auch die Referate 3, 4 und 5 hatten keinen Bedarf.

Der Augsburger Stadtrat hat deshalb in seiner letzten Sitzung wegen der geänderten Sachlage die Verwaltung beauftragt, das Anwesen „Stadtberger Straße 25“ im Erbbaurecht zu vergeben, nachdem auch die Referate 3, 4 und 5 keinen internen Bedarf an dem Grundstück hatten.

Stadtrat Bernd Zitzelsberger sagt zum aktuellen Beschluss: „Ich freue mich, dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt und das brachliegende Grundstück in den nächsten Jahren genutzt werden kann.“

Fotos: Bernd Zitzelsberger (am 24.2.2024)