Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, warum wir den Ordnungsdienst haben?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
warum wir den Ordnungsdienst haben?

Als Bürgermeister bekomme ich teilweise zu hören, wie lästig oder unnötig unser Ordnungsdienst sei und was dieser sich so alles erlauben würde. Im Vergleich dazu bekomme ich jedoch viele Anrufe von Bürgern, die berichten, dass es immer wieder vorkommt, dass Verordnungen und Satzungen nicht eingehalten werden und damit verbunden die Aufforderung, dass der Ordnungsdienst bitte vorbeikommen und auch mehr Präsenz zeigen sollte.

Um Ihnen allen, liebe Stadtbergerinnen und Stadtberger einen Überblick zu verschaffen, stelle ich Ihnen heute ein paar Aufgaben unseres Ordnungsdienstes vor, damit Sie auch wissen, warum es ihn diesen gibt und warum Sie ihn getrost als Ihren Freund und Helfer sowie als Unterstützer unserer Stadt sehen dürfen:

? Überprüfung des Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen und Grünanlagen
? Überwachung zur Einhaltung der Räum- und Kehrpflicht
? Einhaltung der Anleinpflicht bei Hunden ab einer Schulterhöhe von 50 cm sowie die Verwendung von Hundekotbeuteln
? Überprüfung von Überwuchs auf öffentlichen Verkehrsflächen (Hecken)
? Kontrolle der Einhaltung von Ruhezeiten (Lärmschutzverordnung)
? Verkehrssicherheitsprogramm, dazu gehört die Überprüfung der Straßenbe- schilderungen
? Anmahnung bei Sichtbehinderungen im Kurvenbereich oder Zuparken von Garagen- und Hofeinfahrten
? Unzulässiges Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite (die Einhal- tung eines Abstands von 3.05 m ist notwendig)
? Radverkehr: Kontrolle der Verkehrssicherheit von Fahrrädern (Beleuchtung!!) und der ordnungsgemäßen Nutzung der Radwege
? Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich (z.B. Spielstraßen, in der Nähe von Schulen und Kindergärten)
? Unterstützung des Einwohnermeldeamtes (Einhaltung des Meldegesetzes)
? Amtshilfe für andere Behörden (Fahrerermittlungen)
? Unterstützung der Polizei bei Ruhestörungen
? Überprüfung der Bestimmungen der 6.Bay.Infektionsschutzmaßnahmenver- ordnung (Einhaltung der geforderten Handhygiene, der Abstands-, sowie der Mund-Nasen-Schutzpflicht….)
? Überprüfung der Einhaltung von Auflagen bei öffentlichen Veranstaltungen

Im Grunde steht der Ordnungsdienst für die Regeln, die wir als Stadt in Verordnungen, Satzungen und Anweisungen festgelegt haben, aber auch für die im öffentlichen Raum ganz üblichen „Spielregeln“.

Neulich hat es ein Bürger mir gegenüber so zusammengefasst: „Es gelte einfach die „goldene Regel“ – Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg auch keinem andern zu.“

In diesem Sinn auf ein gutes Miteinander!

Paulus Metz

Ihr Bürgermeister