Einbahnstraße Eberlestraße in Gegenrichtung für Radler geöffnet

32 von 56 Einbahnstraßen können für Radler freigegeben werden

Mit der Eberlestraße in Pfersee ist im Rahmen des Projektes Fahrradstadt eine weitere Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet. Seit Mitte vergangenen Jahres hat die Stadt Augsburg bereits 56 Einbahnstraßen auf die Möglichkeit der Freigabe in Gegenrichtung für den Radverkehr überprüft. 32 Einbahnstraßen in der Altstadt und im weiteren Stadtgebiet sind für die Freigabe angeordnet worden. Zug um Zug werden nun entsprechende Maßnahmen vor Ort umgesetzt: 21 Einbahnstraßen sind bereits geöffnet. Radlern bleiben damit oft Umwege erspart.
Auch die Eberlestraße ist nun zwischen der Kirchbergstraße und der Augsburger Straße in beide Richtungen für den Radverkehr befahrbar und sorgt für eine verbesserte Radweg-Verbindung zwischen Kriegshaber und Pfersee. Die Öffnung erforderte neben Markierungsarbeiten, insbesondere an den Kreuzungspunkten, eine Anpassung der Beschilderung und der Lichtsignalanlage an der Augsburger Straße. Alle Parkplätze konnten übrigens erhalten werden.
Nicht jede Einbahnstraße kann für den Gegenverkehr freigegeben werden. Voraus-setzungen sind beispielsweise eine ausreichende Straßenbreite bzw. ausreichende Ausweichmöglichkeiten, ein übersichtlicher Streckenverlauf mit erkennbaren Knotenpunkt-Bereichen, eine Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie ein geringer Schwerverkehrsanteil. Auch alle Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift sowie die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen müssen erfüllt sein.
Für den Gegenverkehr geöffnete Einbahnstraßen erfordern besondere Vorsicht (Hintergrundinfo)
Die Öffnung der Einbahnstraßen wird mit folgenden Schildern der StVO angezeigt:

Verkehrszeichen

„Verbot der Einfahrt mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei“ bzw. „Radfahrer im Gegenverkehr“
Sowohl Autofahrer als auch Radfahrer sind bei Einbahnstraßen im Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer dazu angehalten, rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren. Besondere Vorsicht ist an Einmündungen von Einbahnstraßen geboten. Autofahrer müssen stets damit rechnen, dass ihnen bei der Einfahrt in eine Einbahnstraße und in deren Verlauf Radfahrer auf der linken Seite entgegenkommen können. Radfahrer sollten diesen „Überraschungseffekt“ einkalkulieren und entsprechend defensiv und vorausschauend fahren. Bei der Ausfahrt eines Radfahrers aus einer Einbahnstraße in Gegenrichtung ist für alle besondere Vorsicht geboten. Denn speziell Autofahrer erwarten nicht, dass aus der Einbahnstraße Radfahrer kommen. In Einbahnstraßen ist bei Begegnungsverkehr die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, möglichst weit rechts zu fahren und ggf. anzuhalten.
Alles zum Projekt Fahrradstadt unter www.projekt-augsburg-city.de/Fahrradstadt
pm Stadt Augsburg