Der Sozialverband VdK informiert: Alte Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit |
Im Jahr 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Die alten, noch nicht EU-weiten Ausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit.Daher empfiehlt der Sozialverband VdK Deutschland allen Betroffenen, die noch einen alten Parkausweis besitzen (vor 2001), rechtzeitig den neuen Ausweis zu beantragen. Ab dem 1. Januar 2011 gelten nur noch die neuen Parkausweise. Sie sind EU-weit gültig; beim Parken gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.Im Unterschied zu den alten Parkausweisen werden im neuen EU-Parkausweis die persönlichen Informationen (Name, Passfoto) ausschließlich auf der Rückseite eingetragen. So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann von außen einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.Wo kann man den neuen Ausweis beantragen?Dort, wo man auch den alten, nur im Inland gültigen Parkausweis beantragt hat. In der Regel ist dies beim Straßenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung vor Ort. Der alte Ausweis wird dann eingezogen. Für den EU-weiten Parkausweis wird ein Passfoto benötigt.Wenn Sie bereits den ab 2001 ausgegebenen EU-Parkausweis besitzen, müssen Sie keinen neuen Ausweis beantragen.Übrigens: Nur mit dem offiziellen Behinderten-Parkausweis darf auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden. Ein Aufkleber am Auto oder ähnliches berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze! Der Parkausweis ist nicht übertragbar und darf nicht an andere weitergegeben werden, etwa an Familienmitglieder, die das Auto ebenfalls nutzen.Jetzt daran denken und einen neuen EU-weiten Parkausweis beantragen!