Befreiung von Vorschulkindern von Elternbeiträgen beim Besuch von Kindergärten

Befreiung von Vorschulkindern von Elternbeiträgen beim Besuch von Kindergärten


Nach jüngsten Entscheidungen des Stadtrates leistet Stadtbergen im Rahmen der Familienförderung einen weiteren Beitrag dadurch, dass Vorschulkinder mit Hauptwohnsitz in Stadtbergen beim Besuch eines Kindergartens für das letzte halbe Jahr vor der Einschulung (vom 1.3. bis 31.8.) von der Pflicht der Entrichtung der Elternbeiträge befreit werden.1. Beim Besuch städtischer Einrichtungen (Kindergarten Elias-Holl-Straße, Kindertagesstätte Reiterweg oder Kindergarten Virchow-Viertel) erfolgt die Einstellung der Beitragspflicht von Amts wegen. Die Eltern erhalten eine entsprechendes Schreiben. Von einer evtl. erteilten Bankeinzugsermächtigung macht die Stadtkasse dann keinen Gebrauch mehr.2. Beim Besuch einer örtlichen Kindertagesstätte in freier Trägerschaft (Kita St. Oswald, Immanuelhaus, AWO-Kindergarten Deuringen, DJK Waldkindergarten) entscheidet der jeweilige Träger über die Abwicklung der Freistellung. 3. Für Kinder mit Hauptwohnsitz in Stadtbergen, die einen auswärtigen Kindergarten besuchen (z.B. in Augsburg), erhalten die Eltern den bezahlten Elternbeitrag auf Antrag erstattet. Der Antrag ist bei der Stadt Stadtbergen mit folgendem Nachweis einzureichen: Bestätigung der Einrichtung über den Vorschulbesuch des Kindes mit Namen, Buchungszeit und Höhe des monatlich Elternbeitrages. In diesen Fällen wird der Elternbeitrag in tatsächlicher Höhe, höchstens jedoch in der Höhe für eine vergleichbare Betreuung in einer Einrichtung der Stadt Stadtbergen erstattet.Nähere Auskünfte: Tel.: 0821/2438-147, Frau Oberländer.