B17-Klage sichert Stadtberger Interessen – Münch: „Klage längst überfällig“

B17-Klage sichert Stadtberger Interessen – Münch: „Klage längst überfällig“


Entgegen den zwischenzeitlich veröffentlichten Einschätzungen vermeintlicher Klagegegner, erklärt der Fraktionsvorsitzende Grüne/Thum Hannes Münch, dass eine Klage der Stadt Stadtbergen gegen die Planfeststellung Fryar-Ring der einzig gangbare Weg im Sinne der Stadtberger Bürgerschaft und zur Sicherung der Stadtinteressen als unmittelbarer B17-Anlieger mit dem Gartenhallenbad sei.Wer sich hier wider besseren Wissens anders erklärt, der lügt, so Münch.Der mehrheitlich und gegen den Willen der SPD-Fraktion getroffene Stadtratsbeschluss zur Einreichung einer Klage betrifft entgegen anderer Meldungen ausschließlich den Bereich zwischen der verbliebenen Restlärmschutzwand am Fryar-Ring bis hin zum Stadtberger Gartenhallenbad. Der bereits gebaute Planungsabschnitt an der Leitershofer Kreuzung und der Planungsabschnitt Bismarkstraße sind nicht Gegenstand der Klage und somit auch nicht betroffen. Darüber hinaus wurde gleichzeitig mit der Einreichung das Ruhen des Verfahrens beantragt, so dass eben keine Verzögerung verbundener Baumaßnahmen eintreten. Von Pokern kann also keine Rede sein.Klagegegenstand sind nicht übergreifende Einwände gegen die Gesamtmaßnahme wie gerne dargestellt, sondern die unmittelbaren Interessen der Stadt Stadtbergen als Grundstückseigentümer und B17-Anlieger in Sachen Lärm, Feinstaub und Abgasen. Die Stadtberger Bürgerschaft und B17-Anlieger werden entgegen anderslautender Verlautbarungen nicht vertreten und profitieren höchstens indirekt von einem Prozesserfolg.Der Stadtrat folgte bei seiner Entscheidung einer eineindeutigen Empfehlung des von der Stadt beauftragten Fachanwalts Sommer, der die Klage deshalb empfahl, um so auch spätere Ansprüche bei eventuellen Schäden durch heute noch nicht erörterte Sachverhalte bzw. Auswirkungen von Lärm, Feinstaub und Abgase jetzt schon zu sichern. Darüber hinaus sind die zugrundegelegten Verkehrszahlen und Immissionswerte in weiten Teilen in Frage zu stellen.Nach umgehender anwaltlicher Beratung und sorgfältiger Beratung bzw. Abwägung des Prozessrisikos beschloss der Stadtrat mit einer eindeutigen Mehrheit von CSU, Pro Stadtbergen und Grüne/Thum den Klageweg zu beschreiten, da gerade in diesem Planungsabschnitt eben keine bzw. zu geringe Schutzmaßnahmen vorgesehen sind. Dies zu verunglimpfen und einer Stadtratsmehrheit blauäugiges Vorgehen zu unterstellen, entbehrt nicht nur jeglicher Grundlage, sondern entspricht auch nicht den Tatsachen. Darüber hinaus kann auch kein Zusammenhang zu der in drei Planungfeststellungsverfahren eingeteilten Gesamtmaßnahme abgeleitet werden, so Münch. Während des gesamten Beratungs- und Entscheidungsprozesses wurde insbesondere das Risiko einer Gesamtverzögerung der Baumaßnahme in den Fraktionen und im Stadtrat eingehend erörtert und in langen, kontroversen Diskussionen in die Entscheidung einbezogen.Dieses Risiko steht in einem äußerst gesunden Verhältnis, sonst hätte sich keine derartige, fraktionsübergreifende Mehrheit für diesen Weg entschieden, erklärt Münch abschließend.