Aus’m Rathhaus

Gelbe Säcke können abgeholt werdenSeit Ende letzten Jahres können die Gelben Säcke nur noch an den bekannten Ausgabestellen im Rathaus (Infothek) und den Wertstoffsammelstelle Leitershofen und Stadtbergen abgeholt werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg hat mitgeteilt, dass auf die bisher praktizierte Grundverteilung aus Kostengründen verzichtet wird. Jeder Haushalt erhält zwei Rollen zu je 13 Säcken. Wer nach dem Verbrauch dieser Grundausstattung weitere Gelbe Säcke benötigt, kann diese während des Jahres bei den Ausgabestellen abholen.
Immer wieder wird festgestellt, dass Gelbe Säcke auch für andere Abfälle sowie zu Transport- oder Lagerzwecke benutzt werden. Aufgrund dieser Falschnutzung wurden in der Vergangenheit weitaus mehr Gelbe Säcke benötigt als vorhersehbar, so dass es manchmal zu Engpässen kam.
Die zuständige Firma RMG bittet daher alle Bürger, die Gelben Säcke bestimmungsgemäß nur für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Aluminium, -z. B. Kunststoffbecher und –flaschen, Plastiktüten, Milch und Safttüten, Aluminiumverpackungen – zu nutzen. Verpackungsfremde Kunststoffe dürfen nicht in den Gelben Sack. Diese können an der Wertstoffsammelstelle abgegeben werden. Konservendosen gehören in den Dosencontainer.
In die Gelben Container (bei größeren Wohnanlagen) sollen die Verpackungen lose oder in normalen Mülltüten eingeworfen werden. Für die Befüllung der Gelben Container sollen keine Gelben Säcke verwendet werden.Grundstücksrichtwerte
Die vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Augsburg zum 31.12.2010 neu ermittelten Richtwerte für Grundstücke können noch bis zum 16.9.2011 im Bauamt der Stadt Stadtbergen, Oberer Stadtweg 2, Zimmer 202, (Tel. 0821/2438-153), eingesehen werden.
Außerhalb dieser Zeit besteht die Möglichkeit, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer Nr. 369 im 3. Obergeschoss des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel. 0821/3102-2233 oder –2558 schriftlich gegen Gebühr Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu verlangen-Sammelaktion für Problemabfälle aus Haushalten
Im Rahmen der Herbstsammelaktion wird häuslicher Problemmüll in Stadtbergen am: Samstag, 17.9.2011 von: 13 Uhr bis 16.30 Uhr, Standort: Sportanlage, An der Panzerstraße, kostenlos angenommen.
Die Stadt bittet zu beachten: Angenommen werden nur Problemabfälle aus Haushalten und haushaltsübliche Mengen aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Die Abfälle sollten möglichst in Originalbehältnissen angeliefert werden. Keine Abgabe von Dispersionsfarben möglich! Bitte auf keinen Fall Problemmüll vor Eintreffen der Problemmüllsammelfahrzeuge abstellen. Auslaufende Flüssigkeiten, reagierende Chemikalien und Medikamente, die in falsche Hände geraten, stellen eine große Gefahr für Mensch und Umwelt dar.Lärmschutzverodnung hatte ihren 12. Geburtstag
Seit dem 20. August 1999, also seit Ende des vorigen Jahrhunderts gibt es sie schon, Stadtbergens Lärmschutzverordnung – trotzdem scheint sie nopch nicht überall bekannt zu sein, denn im Rathaus gingen in der vergangen Zeit verstärkt Beschwerden über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ein.Die Stadt sieht daher die Veranlassung auf die festgelegten Ruhezeiten hinzuweisen und bittet um entsprechende Beachtung: Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, wie beispielsweise Rasenmähen, Ausklopfen von Gegenständen aller Art, Sägen, Hämmern, Bohren oder das Hacken von Holz und ähnliche Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören dürfen nurvon Montag mit Freitag zwischen 8 und 12 Uhr und zwischen 14 und 19 Uhr, am Samstag zwi-
schen 8 und 12.00 Uhr und zwischen 14 und 18.00 Uh ausgeführt werden.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass bei Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs-oder Tonwiedergabegeräten die Lautstärke so zu regeln ist, dass Andere, insbesonderein der Zeit von 22 bis 7 Uhr, nicht unzumutbar gestört werden.
Nach dem Bayer. Immissionsschutzgesetz kann mit Geldbuße bis ¤ 2.500,– belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb derZeiten ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ausführt oder entgegen der Vorschrift bei der Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- / Tonwiedergabegeräten Andere stört.