Ausgezeichnet! Familienfreundliche Personalpolitik der Stadtsparkasse Augsburg

Ausgezeichnet! Familienfreundliche Personalpolitik der Stadtsparkasse Augsburg

Die Stadtsparkasse Augsburg erhielt am 11. Juni 2010 in Berlin das „Zertifikat zum audit berufundfamilie“. Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Peter Hintze, überreichten Rolf Settelmeier, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse Augsburg, das Zertifikat der Hertie-Stiftung.
Das Zertifikat unterstreicht die familienfreundliche Unternehmenskultur der
Stadtsparkasse Augsburg

Rolf Settelmeier: „Wir gehen mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf im betrieblichen Alltag sehr verantwortlich um. Dies gehört zu unserem Selbstverständnis als attraktiver und engagierter Arbeitgeber. So zeigt z.B. unsere hohe Teilzeitquote von 34 %, dass wir großen Wert auf eine familienfreundliche Unternehmenskultur legen. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz: Unsere Auszubildenden beginnen ihr Berufsleben mit einer nachweislich hochqualitativen Ausbildung, die erst kürzlich mit dem Zertifikat „Premium-Ausbildung“ ausgezeichnet würde. Nun wurde uns auch bescheinigt, dass wir auch nach der Ausbildung ein attraktiver Arbeitgeber sind.“
Eine Auswahl der konkreten Maßnahmen, mit welchen die Auszeichnung begründet wurde:
• Flexible Arbeitszeitmodelle
• Traineeprogramme für Wiedereinsteiger /-innen nach der Familienpause
• Eigener Betriebskindergarten in der Innenstadt
• Umfassende betriebliche Gesundheitsförderung
• Eigener Betriebssportverein mit umfassendem Angebot

Rolf Settelmeier: „Wir arbeiten auch in Zukunft daran, dass unser Haus familienfreundlich bleibt. Geplant sind die Ausweitung des Angebots qualifizierter Teilzeitstellen und die Flexibilisierung des Arbeitsortes, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Zu unseren Plänen gehören auch vermehrte Unterstützung bei aktiver Vaterschaft durch Elternzeit sowie bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.“