Europa mittendrin von Dr. Mathias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht |
Im Fernsehen sind Sendungen über Auswanderer beliebt. Besonders gerne wandern deutsche Eheleute offenbar nach Mallorca aus. Den meisten deutschen Auswanderern dürfte nicht bewusst sein, welche gravierenden rechtlichen Auswirkungen das für sie hat. Die zunehmende Zahl gemischt-nationaler Ehen, die wachsende Mobilität der Menschen und die Freizügigkeit innerhalb der EU haben den europäischen Vorordnungsgeber auf den Plan gerufen. Die Tendenz der Vorordnungen im Familienrecht und Erbrecht gehen dahin, die Frage, welches Recht bei Scheidung oder Todesfall zur Anwendung kommt, nicht wie bisher von der Staatsangehörigkeit abhängig zu machen. Es soll vielmehr i.d.R. das Recht des Staates gelten, in dem die Betroffenen leben. Ein deutsches Ehepaar, das in Spanien wohnt und sich dort scheiden lässt, wird nach spanischem und nicht nach deutschem Recht geschieden. Zwei italienische Eheleute, die in Deutschland leben, werden nach deutschem Recht geschieden. Ob und in welcher Höhe Unterhalt bezahlt werden muss, richtet sich im Regelfall nach den Gesetzen des Staates, in dem der Unterhaltsberechtigte lebt. Verstirbt der deutsche Auswanderer in Spanien, gilt ab 17.8.2015 die Europäische Erbrechtsverordnung. Es gilt dann nicht mehr deutsches, sondern spanisches Erbrecht. Vielen Rechtsordnungen ist das in Deutschland beliebte gemeinschaftliche Testament fremd. Die Folgen können gravierend sein. Viele Eheleute sind sich der Auswirkungen der europäischen Verordnungen ersichtlich nicht bewusst. Die Verordnungen lassen aber die Möglichkeit der Rechtswahl offen. Man kann in bestimmtem Rahmen wählen, welches Recht auf die familien- und erbrechtlichen Beziehungen anwendbar sein soll. Man muss nur von den Gestaltungsmöglichkeiten auch Gebrauch machen. Lassen Sie sich über die für Sie passenden vertraglichen und testamentarischen Regelungen beraten. Dr. Mathias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht, Augsburg www.familienanwalt-augsburg.de