Schneller als beim Standesamt? – So läuft das Scheidungsverfahren von Dr. Mathias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist. Von seltenen Ausnahmen abgesehen, gehen die Familiengerichte von einer Zerrüttung aus, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Hatten die Eheleute während der Trennung noch einmal versucht, die Ehe fortzusetzen, also einen Versöhnungsversuch unternommen, der dann nach kurzer Zeit gescheitert ist, geht die bis dahin abgelaufene Trennungszeit bei der Berechnung des Trennungsjahres nicht verloren. Die Dauer der Trennung stellt das Gericht fest, indem es beide Eheleute dazu befragt. Bisweilen ist es in der Praxis schwierig zu klären, ob und seit wann tatsächlich ein Getrenntleben stattgefunden hat, insbesondere wenn die Eheleute noch in der gemeinsamen Wohnung leben.
Im Scheidungsverfahren muss auch der Versorgungsausgleich geklärt werden. Darunter versteht man die Aufteilung der während der Ehe von den Ehegatten erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung (z. B. auf gesetzliche Rente, aus betrieblichen Altersversorgungen oder privaten Rentenversicherungen). Das Gericht holt bei den Versicherungsträgern Rentenauskünfte ein als Grundlage für die Berechnung des Ausgleichs.
Im Versorgungsausgleich sind oft schwierige Fragen zu klären. Bestimmte Rechtsfolgen sind davon abhängig, dass ein beteiligter Ehegatte einen Antrag stellt. Manche Nachteile lassen sich nur vermeiden, wenn eine Vereinbarung geschlossen wird. Daher ist es ratsam, dass beide Eheleute sich jeweils fachkundig anwaltlich vertreten lassen.
Mit sonstigen Fragen (nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich) befasst sich das Gericht nicht automatisch, sondern nur, wenn dies von einem Ehegatten beantragt wird.
Sind alle Unterlagen komplett, findet der Scheidungstermin bei Gericht statt, der schneller über die Bühne geht als die Eheschließung beim Standesamt, es sei denn, es sind vom Gericht auch streitige Fragen des Unterhalts oder des Zugewinnausgleichs zu entscheiden.
In allen familienrechtlichen Fragen beraten und vertreten wir Sie gerne.
Dr. Mathias Grandel,
Fachanwalt für Familienrecht, Augsburg
www.familienanwalt-augsburg.de