SEPA – „Nummernmonster mit 22 Stellen“ oder eine Erleichterung bei europaweiten Geschäftsaktivitäten?

SEPA – „Nummernmonster mit 22 Stellen“ oder eine Erleichterung bei europaweiten Geschäftsaktivitäten?

„Noch im Juni zeigten 76 % der Bundesbürger über 18 Jahre kein Interesse an dem neuen europäischen Lastschrift- und Überweisungsverfahren SEPA und wünschten auch keine Informationen darüber“, so Dr. Walter Eschle, Vorstand der Stadtsparkasse für den Aufgabenbereich „gewerbliche und freiberufliche Kunden“ Seitdem habe sich einiges getan, stellt er fest, das Thema sei in den Medien präsent und auch bei der Stadtsparkasse steige der Anteil der Sepa-Zahlungen stetig.
Es gibt keinen „Plan B“
„Das ist auch dringend nötig“, betont Dr. Eschle, „denn der Umstellungstermin, der 1. Februar 2014, rückt unaufhaltsam näher!. Für die Firmen, Unternehmen, Betriebe oder Vereine, die die Umstellung bis zu diesem Tag nicht abgeschlossen haben, wird es schwierig, im schlimmsten Fall drohen Liquiditätsengpässe oder sogar die Zahlungsunfähigkeit. Ich muss das so drastisch sagen, denn natürlich möchten wir als Finanzinstitut nicht, dass es für unsere Kunden so weit kommt. Allerdings sind wir gesetzlich verpflichtet, ab Februar 2014 nur noch Zahlungen im Sepa-Format anzunehmen. Hier wird uns, seitens des Gesetzgebers, kein Spielraum gelassen, es gibt keinen Plan B.“
Was sich hinter dem Begriff SEPA verbirgt …
… erklärt Wolfgang Tinzmann, der Direktor der Firmenkundenabteilung: SEPA steht für Single Euro Payments Area, übersetzt, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Der bargeldlose SEPA-Zahlungsverkehr ist bereits seit 2008 für Überweisungen und seit 2010 für das Lastschriftverfahren Realität und funktioniert. Die tatsächliche Nutzung in den Teilnehmer-Ländern beschränkte sich bisher allerdings auf grenzüberschreitende Zahlungen, der inländische Zahlungsverkehr fand bzw. findet über die nationalen Verfahren statt.
Zum 1. Februar 2014 müssen nun die nationalen Verfahren umgestellt werden. Dies ist in einer EU-Verordnung und in Deutschland durch das SEPA-Begleitgesetz verpflichtend vorgegeben.
Wir informieren unsere gewerblichen Kunden seit 2012 aktiv über die SEPA-Umstellung und die damit verbundenen Änderungen. Seit einigen Monaten bemerken wir, dass sich unsere Kunden intensiver mit dem Thema beschäftigen. Viele sind noch mitten in den Umstellungsvorbereitungen, andere schon fertig und nutzen bereits ausschließlich SEPA-Zahlungen.
Der Anteil der SEPA-Zahlungen in unserem Hause steigt stetig an, der Großteil kommt jedoch noch immer aus den inländischen Verfahren. Wir haben auf unserer Internetseite www.sska.de/sepa neben umfangreichen Informationen einen interaktiven SEPA-Check bereitgestellt. Nach Beantwortung von wenigen Fragen erstellt dieser eine Checkliste mit konkreten Handlungsempfehlungen. Das dauert maximal 2 Minuten, mit denen der erste Schritt zu einer erfolgreichen SEPA-Umstellung getan ist.
Europa wächst zusammen. Ein wichtiger Schritt zu einem europäischen Wirtschaftsraum war 2002 die Einführung des Euro-Bargeldes. 2008 hat die europäische Kreditwirtschaft damit begonnen, den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Ziel war die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums in Europa, der sogenannten „Single Euro Payments Area“, kurz: SEPA.
Insgesamt 33 Länder nehmen daran teil – neben Deutschland und den weiteren 27 EU-Ländern auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz. Die SEPA stellt somit einen Zahlungsverkehrsraum dar, in dem Sie Ihre Zahlungen in Euro genauso einfach und bequem abwickeln können wie bereits heute innerhalb Deutschlands.
Stichtag: 1. Februar 2014.
In einem abschließenden Schritt hat der europäische Gesetzgeber mit der sogenannten SEPA-Migrationsverordnung Anfang 2012 unter anderem festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren abgeschaltet werden müssen.Ab dem Stichtag verändert SEPA den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands sind dann nach europaweit einheitlichen Standards vorzunehmen.
Einheitliche Daten. Ob im Inland oder europäischen Ausland – die Stammdaten, wie zum Beispiel IBAN und BIC, sind einheitlich aufgebaut. Dies vereinfacht Ihre Kundendaten-Verwaltung. Einheitliche Prüfkriterien erhöhen zudem die Übermittlungssicherheit Ihrer Daten.