Nach Zustimmung im Bundesrat werden Behinderten-Pauschbeträge erhöht – Über neue Gesetzgebung informiert Steuerberater Hans-Peter-Ebert:

Der Bundesrat hat am 27.11.2020 dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen zugestimmt (Beschluss: BR-Drucksache 659/20)
a) Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge einschließlich Aktualisierung der Systematik – jetzt schon ab einer Behinderung von 20 v. H. (bisher 25); hier beträgt der Pauschbetrag 384,– Euro; bei 50 v.H. erhöht sich der Betrag auf 1.140 Euro, bei 100 v.H. auf 2.840 Euro. Für Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ beträgt der Pauschbetrag 7.400 Euro.
b) Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschbetrages in Höhe von 900 Euro für Menschen mit einer Behinderung von mindestens 80 v.H oder mindestens 70 v.H. und dem Merkzeichen „G“.
Für Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ beträgt der Pauschbetrag 4.500 Euro.
c) Geltendmachung von Pflegepauschbeträgen unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums „hilflos“ bei der zu pflegenden Person.

Hans-Peter Ebert
Steuerberater
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