Geschichten aus der Geschichte . . . Ein kleiner Landgendarm aus Leitershofen hält treu zu König Ludwig II. (Von Dr. Heinz Münzenrieder)

Von Hohenschwangau aus befahl König Ludwig II. die Festnahme einer Staatskommission. Foto: Heinz Münzenrieder

[Leitershofen] Es sind meist große Namen, die in unser weiß-blaues Historienbuchbuch Eintrag finden. Grund genug, einmal auch an Menschen zu erinnern, die beherzt ins Rad der Geschichte eingriffen und die dafür alles andere als Anerkennung erfuhren. So der 1838 in der damaligen kleinen Landgemeinde Leitershofen geborene Gendarmeriewachtmeister Ferdinand Boppeler, dessen Bruder übrigens bei Hessing in Göggingen als Gärtner tätig war. 1884 wurde er zum Chef des Polizeipostens in Füssen befördert. Zu seinem Amtssprengel zählten damit auch die beiden Königsschlösser. Besonderes wird es dort zunächst nichts gegeben haben. Bis zum 10. Juni 1886. An diesem schicksalsträchtigen Tag erhielt er von König Ludwig II. den schriftlichen Befehl, mit seiner Gendarmeriemannschaft die gerade in Hohenschwangau angekommene ministeriale Staatskommission gefangen zu nehmen.
Diese kam hierher, um unter Führung des Ministers Krafft Freiherr von Crailsheim dem König die Entmündigungsurkunde und das Bestätigungsdokument hinsichtlich der Übernahme der Regentschaft durch Prinz Luitpold zu überreichen. Doch von wegen: Der Herr Landgendarm kam der Order des Königs nach und schickte die hohe Kommission sogar ohne Federlesens zurück nach München! Erst zwei Tage später reiste dann der König freiwillig im Beisein seines Arztes Dr. von Gudden nach Schloss Berg am Starnberger See, wo er unter heute immer noch nicht völlig geklärten Umständen ums Leben kam. Ferdinand Boppeler stellte sich unter Berufung auf den königlichen Auftrag und auf seine Eidesleistung auf den Monarchen sowohl gegen den Befehl des Bezirksamtmanns Bernhard Sonntag, seines Füssener Vorgesetzten, als auch gegen das sehr massive Vorbringen des Leiters der Staatskommission.
Beide konnten ihn nicht umstimmen. Der kleine Wachtmeister widersetzte sich unter Berufung auf das Recht der Anordnung hoher staatlicher Persönlichkeiten! Denn noch war König Ludwig im Amt. Mutig verteidigte sich Ferdinand Boppeler gegenüber dem Bezirksamtmann: „Es tut mir leid, ihrem Befehl nicht nachkommen zu können. Ich habe aber einen Befehl des Königs zu vollziehen, selbst wenn hierdurch meine gesamte Existenz zu Grunde gerichtet würde und es mir meinen Kopf kostet“. Für dieses tapfere Verhalten konnte Ferdinand Boppeler seitens der Obrigkeit nicht gerügt werden. Etwas unanständig ging man aber doch mit ihm um. Er wurde „aus dienstlichen Gründen“ nach Mindelheim versetzt. Dort verstarb er im Alter von gerademal 50 Jahren und nur zwei Jahre nach diesem tragisch umwitterten Tag, an dem ein kleiner Landgendarm aus Leitershofen couragiert mehr als nur eine kleine Fußnote im bayerischen Historienbuch anfertigte.