Positive Signale: Bayerischer Innenminister unterstützt Forderung nach Einhausung!
Nachdem es längere Zeit schien, als ginge beim Lärmschutz an der B17 nichts voran, erfolgt nun endlich eine Überprüfung aller in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen. Dabei handelt es sich um keine überraschende Wende, sondern um die Umsetzung der Vorgaben des Bayerischen Innenministers durch das Staatliche Bauamt.
Denn bereits mit Schreiben vom 13.11.2015 hatte sich Innenminister Herrmann persönlich an Wilhelm König und Günther Oppel, die Verfasser der Stadtberger Petition an den Bundestag, gewandt und mitgeteilt, „dass vor einer Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens eine Überprüfung der Variantenentscheidung unter den aktuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird. Alle weiteren Schritte für einen ergänzenden Lärmschutz an der B 17 in Stadtbergen können dann auf Basis des Ergebnisses dieser Variantenuntersuchung erfolgen.“
Hintergrund für die Überprüfung der Planung ist neben verschiedenen Mängeln auch die veränderte Gesetzes- und Rechtslage. Die bisherige Planung stammt aus dem Jahr 2003, ist mittlerweile veraltet und muss an die aktuellen Vorgaben angepaßt werden.
Die „Bürgerinitiative Einhausung B17“ hatte früher bereits mehrfach auf die Mängel der jetzt veralteten Planung hingewiesen: eine Sparlösung ohne ausreichenden aktiven Schutz, stattdessen Schallschutzfenster; kein Schutz auf Balkonen, Terrassen und in den Gärten; keinerlei Schutz vor Feinstaub und Abgasen sowie eine Verkehrsprognose, die auf einer viel zu geringen Verkehrsmenge und insbesondere einem zu geringen LKW-Anteil beruhte. Deshalb muss nun eine neue Verkehrsprognose erstellt werden, die alle aktuellen Entwicklungen auf und an der B17 mit einschließt.
Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2009 hat sich zudem ein neuer Beurteilungsmaßstab ergeben. Danach können die Kosten für die geforderte Einhausung der B17 nicht mehr als unverhältnismäßig hoch beurteilt werden, wie auch bereits realisierte Einhausungen an anderen Bundesstraßen beweisen.
Neben dem Anspruch auf Lärmschutz gibt es nun auch einen gesetzlichen Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Abgase. Hatten die Planer ursprünglich noch argumentiert, dies sei nicht notwendig, da der Anspruch nur auf EG-Recht beruhe, aber kein deutsches Gesetz sei, so hat sich dies inzwischen geändert (siehe 39. BImSchV). Bereits in den Jahren 2005, 2008 und 2010 waren Grenzwerte für Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5 und Stickoxide festgelegt worden, die nun eingehalten werden müssen. Die vorliegenden Schadstoff-Gutachten zeigen, dass die bisherige Planung dies nicht erreichen kann.
Auch rechtlich besteht dieser Anspruch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hat 2005 entschieden, dass „die Einhaltung der Grenzwerte bei Luftschadstoffen bereits im Verfahren der Zulassung von Vorhaben zu beachten ist“.
Nach Ansicht von Wilhelm König und Günther Oppel sehen die Bürgerinitiative B17 und PRO Stadtbergen deshalb nach wie vor sehr gute Erfolgsaussichten für eine vollständige Einhausung der B17 und werden auch weiterhin dafür kämpfen!
Wilhelm König (Bürgerinitiative Einhausung B17) und Günther Oppel (PRO Stadtbergen e.V.)