Wichtige Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2009 – eine Information von Versicherungsfachmann Karl Kindler
Sind Sie als Selbständiger oder Freiberufler bei einer Krankenkasse mit Krankengeldanspruch versichert, so haben Sie bei Krankheit künftig ein Problem: Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld mehr. Der Anspruch endet im Zuge der Gesundheitsreform automatisch zum 31.12.2008, weil der erhöhte Beitragssatz abgeschafft wird.
D.h. ab dem 1. 1. 2009 haben Sie damit keine Krankengeld-Absicherung über die gesetzliche Krankenkasse mehr und müssen sich individuell entscheiden: entweder zum Abschluss eines Wahltarifes bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder alternativ zur Einkommensabsicherung und damit der finanziellen Absicherung Ihrer Existenz im Krankheitsfall durch eine private Krankentagegeld-Absicherung.
Die größten Nachteile für Selbständige und Freiberufler bei Abschluss eines Wahltarifes sind, dass
• Sie sich drei Jahre an eine gesetzliche Krankenkasse binden,
• Sie auf das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen verzichten und
• Sie während des Zeitraums für drei Jahre nicht in die private Krankenversicherung wechseln
können, selbst wenn sie wollten,
• das gesetzliche Krankengeld dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt.
Fazit: Bei der Wahl einer privaten Krankentagegeldversicherung – auch in Verbindung mit einer privaten Krankenvollversicherung – sind die Krankentagegeld-leistungen steuerfrei. Der Vorteil ist offensichtlich.
Ab 2009 wird die gesetzliche Krankenversicherung spürbar teurer. Der Zugang zur privaten Vollversicherung wird vielfach erschwert.Daher meine Empfehlung: Lassen Sie sich nicht von vermeintlich lukrativen Kassen-Wahltarifen verunsichern.
Wählen Sie die private Alternative – leistungsstark und zukunftssicher!