Wertach Vital sitzt weiter auf dem Trockenen: Immer noch keine Planfeststellung für den 3. Bauabschnitt von „Wertach Vital“ zwischen B 17 und der Lokalbahnbrücke! Verteidigt die Stadt mit Hilfe von Kleingärtnern ein städtisches Grundstück gegen den Hochwasserschutz?
Mittlerweile haben wir Schrei-ben der Stadtverwaltung Augsburg, in denen dem Projekt Wertach Vital hohe Priorität zugemessen und dessen Bearbeitung unter Hochdruck versichert wird, genug in Händen. Nur ändert das nichts an dem Umstand, dass für den 3. Bauabschnitt zwischen der B 17 und der Lokalbahnbrücke noch immer der dringend notwendige Planfeststellungsbeschluss aussteht. Als bisher letzte Zielmarke, um das Verfahren – nach mehr als einem Jahr – zum Abschluss zu bringen, benannte die Stadt gegenüber der Bürgergruppe Wertach Vital II den mittlerweile wieder fruchtlos verstrichenen August 2011.
Unterdessen hinkt der Baubeginn allein für den 3. Bauabschnitt bereits 3 Jahre hinter dem Zeitplan her: Laut Protokoll wurde der Baubeginn in der 23. Bürgergruppensitzung am 19.9.2007 mit Herbst/Winter 2008 avisiert, bis zur Bürgergruppensitzung Nr. 28 vom 29.06.2011 wurde daraus bereits Dezember 2011.
Und wäre da nicht der augenfällige Schlingerkurs, den die Stadtpolitik in puncto Hochwasserschutz steuert, gereichte die verschleppte Planfeststellung lediglich zur bitteren Anekdote, angesichts der nahenden Jährung einer bisher zweckfreien Rodung der Wertachaue.
Eigenartige Umstände …
So aber fügt sich ein Puzzleteil zum anderen und bei unserer Ursachenforschung stoßen wir immer wieder auf eigenartige Umstände: Wie uns mittlerweile bestätigt wurde, liegen die umstrittenen Flächen der Gartengemeinschaft „Am Wertachdamm“ nicht nur mitten im Wald, sondern samt und sonders auf städtischem Grund, der parzellenweise vom städtischen Liegenschaftsamt mit lediglich halbjähriger(!) Kündigungsfrist vergeben wird. Solche Flächen gibt und gab es viele an der Wertach. Nur im Unterschied zu denen „Am Wer-tachdamm“ wurden diese Flächen (sogenanntes Grabeland) entlang der Lutz- und Hessenbachstraße von der Stadt Augsburg mit Verweis auf den Eigenbedarf „Hochwasserschutz“ fristgerecht und ohne Angebot von Ersatzflächen gekündigt.
Für uns stellt sich daher die Frage, warum für den 4. Bauabschnitt zwischen B 17 und Ackermannwehr von dieser Praxis abgewichen wird und die erforderlichen Retentionsflächen für einen wirksamen Hochwasserschutz mitten im Auwald nicht ebenso ersatzlos freigeräumt werden – zumal die Stadt das Grundstück voll mit anteiligen Projektkosten verrechnen kann. Den Finanz- und Liegenschaftsreferenten sehen wir im Rahmen der anstehenden Spardebatte somit gefordert seine Prioritäten/Kriterien zu erläutern.
Dietmar Egger, 1. Vorsitzender