Wenn Kinder für die Eltern haften … CSU Göggingen informiert sich zum Thema Pflege

Wenn Kinder für die Eltern haften … CSU Göggingen informiert sich zum Thema Pflege


„Viele Menschen unterschätzen die Kosten, die im Pflegefall entstehen können. Auch wissen die wenigsten, dass Kinder für ihre Eltern bezahlen müssen. Je nach Einkommen und Familienstand bleibt ein relativ großer Betrag, der vom Einkommen der Kinder bezahlt werden muss“, so Versicherungsmakler Günther Sager beim einem Pflegeforum, zu dem die CSU Göggingen eingeladen war. Zu Beginn der Veranstaltung erläuterte er die Struktur der immer älter werdenden Bevölkerung, in der auch der Anteil pflegebedürftiger Menschen ansteigen wird. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 2,25 Mio Pflegebedürftige, von denen über 1 Mio noch durch Angehörige gepflegt wird, in Heimen leben ca. 700.000 Menschen. Bei der neueingeführten Pflegestufe 0, die z.B. bei Demenz greift, werden jährlich 2.400¤ durch die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt. Wenn man davon ausgeht, wie groß die Belastung der pflegenden Angehörigen ist, so wird schnell klar, dass ab und zu professionelle Hilfe sinnvoll wird. Bei Pflegestufe 1 rechnete Sager an einem Beispiel vor, dass bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten sehr schnell eine Deckungslücke von 1.000 Euro entstehen kann, was sich über die Jahre sehr schnell auf Beträge in Höhe von zigtausend Euro summiert, die als erstes natürlich durch das Einkommen bzw. Vermögen des zu Pflegenden, anschließend aber unter bestimmten Voraussetzungen von den Kindern getragen werden müssen. Bei höheren Pflegestufen ist die Deckungslücke entsprechend noch größer.Haben die Pflegebedürftigen innerhalb der letzten zehn Jahren an ihre Kinder Schenkungen vorgenommen, so können die Sozialbehörden deren Rückgängigmachung veranlassen, um davon Pflegekosten zu decken.Im Hinblick auf diese Belastungen erläuterte Sager die Möglichkeiten, die Pflegekosten durch Versicherungen abzudecken, in die bis zum 75. Lebensjahr eine Aufnahme möglich sei.Dabei sei zu unterscheiden zwischen der Pflegetagegeld- und der Pflegerentenversicherung, die jeweils ihre Besonderheiten und damit auch Vor- und Nachteile hätten. Bei Abschluss müsse individuell beraten werden, welche Versicherung sinnvoller sei.Im Anschluss gab es Fachvorträge der Steuerberater Heike Engelhardt und Dieter Burr sowie von Rechtsanwalt Torsten Mohyla. Diese erläuterten die Besonderheiten bei den Themen Steuern, Erbschaft und Schenkung sowie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament.