Wem hilft die „Lohnsteuerhilfe“?
Vom Wortsinn her bedeutet sie Hilfe bei allem rund um die Lohnsteuer. Die Beratung Lohnsteuerpflichtiger findet zum Beispiel in den Geschäftsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen statt und deren Leistungen unterscheiden sich ganz klar von denen eines Steuerberaters, der aber Lohnsteuerzahler ebenso beraten könnte. Für wen also ist das Büro eines Lohnsteuerhilfevereins Anlaufstelle? Das fragten wir Frau Claudia Götz-Weinheimer, die ein solches in Leitershofen unterhält.“Nun, wie der Name schon sagt, ist unser Verein für Lohnsteuerzahler da, das heißt für Angestellte, die Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins sind.“Wenn nun jemand als Arbeiter oder Angestellter Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit hat und außerdem als Gewerbetreibender oder Freiberufler?“Nein, dann nicht! Sollte jemand aber noch zusätzlich steuerfreie Einkünfte z. B. als Übungsleiter in einem Verein haben, kann er von mir beraten werden.“Und wenn ich als Angestellter noch einen zusätzlichen Minijob habe, also mehrere Arbeitsverhältnisse, oder wenn ich zusätzlich von irgendwo Rente bekomme?“Auch dann darf ich für Sie tätig werden. Und auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung.”Oftmals wenden sich Steuerpflichtige erst dann an einen Berater, wenn Sie vom Finanzamt an die Abgabe der Erklärung erinnert wurden , bekommen sie dann kurzfristig einen Termin bei Ihnen?“Im Allgemeinen schon, aber ich kann, wie ein Steuerberater auch, beim Finanzamt Antrag auf Fristverlängerung stellen.” Und worin besteht nun Ihre Hilfe für die Mitglieder?
“Zunächst stelle ich in einem persönlichen Gespräch sicher, dass eine Mitgliedschaft überhaupt in Frage kommt Der Beitrag richtet sich dann nach der Höhe des Einkommens. Der Mindestbeitrag – bei einem Einkommen bis 12.000 Euro – beträgt derzeit 56 Euro jährlich. Zusammen mit dem Mitglied erstelle ich dann die Steuererklärung, den Antrag auf die steuerliche ‚Förderung bei der Riester-Rente, gegebenenfalls Schriftverkehr mit den Finanzbehörden. Wenn dann der Bescheid kommt, prüfe ich ihn, erhebe nötigenfalls Einspruch und der Verein begleitet den Steuerpflichtigen auch bis zu Rechtsverfahren.Aus Ihrer langen Erfahrung heraus – haben Sie da noch einen generellen Tipp für Steuerpflichtige?“Ganz wichtig: Belege aufheben! Egal, ob sie auf Anhieb sinnvoll erscheinen. Und auch Kontoauszüge aufbewahren, die sind zum Beispiel wichtig zum Nachweis bezahlter Handwerkerrechnungen.” Frau Götz-Weinheimer, wir bedanken uns namens unserer Leser für diese Informationen. Wie können Interessenten mit Ihnen Kontakt aufnehmen?
“Ganz einfach telefonisch unter 0821-5407508 oder per e-mail: LHB-0532@lohi.de