Dritte Fahrradstraße in Augsburg • Baureferent: „Sichtbares Zeichen für Radverkehrsförderung“ Eigene Verkehrsregeln in Fahrradstraßen
Die Stadt Augsburg richtet im Rahmen des Projektes Fahrradstadt im Straßenzug Treustraße, Färberstraße und Gollwitzerstraße in Pfersee eine weitere Fahrradstraße im Stadtgebiet ein. Die Stadt stärkt damit die innerstädtische Radhauptverbindung parallel der Augsburger Straße.
Da sich die Situation in der Augsburger Straße aufgrund der Straßenbahngleise und der Haltestellenlage sowie den Nutzungen im Seitenraum als schwierig für Radfahrende darstellt, wurden anstelle einer Führung des Radverkehrs über die Augsburger Straße Alternativrouten für den Radverkehr geprüft.
Gemäß dem Netzplan zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur handelt es sich bei fast dem gesamten Straßenzug um eine innergemeindliche Radhauptverbindung sowie eine kommunale Freizeitverbindung. Bereits heute tritt hier eine Bündelung
des Radverkehrs auf, die Radverkehrsverbindung hat eine große Bedeutung im Radwegenetz und verbindet den Sheridanpark über den Gollwitzer Steg mit der Innenstadt. Der Kraftfahrzeugverkehr im Straßenzug Treustraße, Färberstraße und Gollwitzerstraße hat dagegen eine stark untergeordnete Bedeutung.
„Als sichtbares Zeichen der Radverkehrsförderung im Rahmen des Projektes Fahrradstadt zeigt die neue Fahrradstraße, dass Radfahrerinnen und Radfahrer als Verkehrsteilnehmer in Augsburg anerkannt und wertgeschätzt werden“, so Baureferent Gerd Merkle. Die Fahrradstraße in Pfersee ist die dritte Fahrradstraße in Augsburg: Der Laubenweg im Stadtteil Spickel wurde bereits 2015 als Fahrradstraße ausgewiesen, die Wegeverbindung von der Überquerung der Schleifenstraße in Höhe Fachhochschule zum Siebentischwald bzw. zum Zoo-Parkplatz über Frischstraße/Prof.-Steinbacher-Straße/Dr.-Ziegenspeck-Straße war bereits im Oktober 2001 in eine Fahrradstraße umgewandelt worden.
Hintergrundinformationen zu den Verkehrsregeln in der Fahrradstraße Pfersee:
• Kraftfahrzeugverkehr ist zulässig. Das ist durch ein Zusatzschild gekennzeichnet.
• Radfahrer dürfen nebeneinander fahren, es gilt das Rechtsfahrgebot.
• Die Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer liegt bei 30?km/h.
• Die Vorfahrtsregelung in der Fahrradstraße Pfersee gilt für alle Verkehrsteilnehmer und wird entsprechend beschildert.
• Bitte beachten: An der Kreuzung Färberstraße/Brunnenbachstraße gilt Vorfahrt für die Brunnenbachstraße.
• Beim Überholen von Radfahrern: Bitte halten Sie den seitlichen Sicherheitsabstand von 1,50?Meter ein. Dieser Sicherheitsabstand gilt übrigens nicht nur in der Fahrradstraße, sondern immer.
Alle Informationen zum Projekt Fahrradstadt unter www.augsburg.de/radverkehr/
Pressemitteilung der Stadt Augsburg