Recht verständlich … Richtig und rechtzeitig vorsorgen! Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung

Recht verständlich … Richtig und rechtzeitig vorsorgen! Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung
Jeden Tag stehen Sie vor Entscheidungen. Sei es am Morgen vor dem Kleiderschrank, beim Einkaufen oder am Abend vor der Fernsehzeitung. Ihre Entscheidungen treffen Sie sowohl bewusst, als auch unbewusst. Da es sich um eine vermeintliche Selbstverständlichkeit handelt, über wichtige und unwichtige Dinge des Lebens selbst zu entscheiden, tritt die Frage „Was geschieht, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?“ in den Hintergrund.
Gerade in den Bereichen des Vermögens und der Gesundheit gewinnt diese Frage jedoch an entscheidender Bedeutung.
Richtig vorsorgen!
Durch Krankheit, Alter oder Unfall kann es jeden treffen, nicht mehr in der Lage zu sein, selbst entscheiden zu können oder Wünsche und Vorstellungen in den Angelegenheiten des Lebens zu äußern.
Wer bestimmt dann, welche medizinische Versorgung ich bekomme? Wer darf über mein Konto verfügen, um fällige Rechnungen zu bezahlen? Wer entscheidet über die Dinge des täglichen Lebens, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage dazu bin?
Daher ist es wichtig, auch für diesen Fall richtig und rechtzeitig vorzusorgen!
Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie bereits jetzt eine entsprechende Vorsorge treffen.
In einer Patientenverfügung bestimmen Sie ob und welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall der Fälle wünschen.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die dann an Ihrer Stelle über bestimmte oder auch über sämtliche Angelegenheiten des Lebens entscheidet.
Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Gesetz eine Betreuung vor. Wer als Betreuer bestellt wird, bestimmt grundsätzlich das Gericht. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbst bereits eine Person benennen die dann zu Ihrem Betreuer vom Gericht zu bestellen ist.
Die einzelnen genannten Möglichkeiten der Vorsorge sind vorab lediglich angesprochen und werden in den nächsten Ausgaben näher dargestellt.
Zu diesem Thema und bei allen anderen rechtlichen Fragen, lassen Sie sich gerne auch schon vorab durch einen Rechtsanwalt beraten.
Martin Diesch · Rechtsanwalt
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