Recht verständlich … (Fortsetzung d. Textes der vorigen Ausgabe) Die Vorsorgevollmacht – Neu: Verhalten nach einem Verkehrsunfall
In der Fortsetzungsreihe möchte ich Ihnen in dieser Ausgabe zunächst die Vorsorgevollmacht etwas näher erläutern.
Die Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass Sie selbst durch Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen, bestimmen Sie in einer Vorsorgevollmacht eine Person, die Sie in Ihren Angelegenheiten vertreten soll. Dabei können Sie festlegen, in welchen Bereichen diese Person dann für Sie handeln darf. Zu bedenken sind unter anderem die Bereiche der medizinischen Versorgung und Behandlung, der Vermögenssorge und die Aufenthaltsbestimmung. Die bevollmächtigte Person trifft dann für Sie die notwendigen Entscheidungen. Daher sollte zu der bevollmächtigten Person ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen.
Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Im Straßenverkehr kann es schnell zu einem Unfall kommen. In einer solchen Situation gilt es trotz des plötzlichen und unerwarteten Ereignisses die Ruhe zu bewahren und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Sollte eine Person verletzt sein, so steht die erste Hilfe und Versorgung des Verletzten an erster Stelle. In solchen Fällen ist umgehend ein Notarzt und die Polizei zu verständigen.
Im Folgenden sind die Daten der Unfallbeteiligten aufzunehmen. Notieren Sie sich wichtige Informationen wie Name und Anschrift des Unfallgegners, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie die jeweiligen Haftpflichtversicherungen. Auch die Daten von Passanten, die den Unfall beobachtet haben, sind oftmals sehr wichtig, wenn es zu Streitigkeiten über die Frage kommt, wer die Schuld am Unfall trägt.
Um Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall zu prüfen und diese durchzusetzen, lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten.Martin Diesch · Rechtsanwalt
Volkhartstr. 12 · 86152 Augsburg
Tel. 0821-33 2 60 · Fax 0821-154950
kontakt@diesch-rechtsanwalt.de