Recht verständlich: Forderungsmanagement – Der richtige Umgang mit Forderungen. Es lohnt sich!
Oftmals befassen sich gerade kleinere Betriebe nicht eingehender mit dem Thema Forderungsmanagement. Vermeintlich stehen die anfallenden Kosten und der eigene Arbeitsaufwand für die Durchsetzung sowieso nicht im Verhältnis mit der eigenen Forderung gegen den Schuldner. Tatsächlich bleiben dabei jedoch erhebliche Geldbeträge unnötiger Weise offen und werden nicht realisiert.
Das sogenannte Forderungsmanagement beginnt nicht erst, wenn beispielsweise der Handwerker nach getaner Arbeit und Rechnungsstellung vergeblich auf den Geldeingang auf seinem Konto wartet. Es setzt bereits viel früher ein, denn Ziel ist es, die ausstehenden Forderungen so gering wie möglich zu halten um dem Unternehmen die notwendige Liquidität sicherzustellen. Bei bestehenden, nicht ausgeglichenen Forderungen gegen Kunden und Auftraggebern, soll durch ein entsprechendes Forderungsmanagement sichergestellt werden, dass es zu einer schnellen und effektiven Beitreibung kommt.
Vertragsgestaltung
Bereits durch entsprechende Vertragsgestaltung kann das Risiko minimiert werden, dass etwa mit einer Handwerksleistung insgesamt in Vorleistung gegangen wird und diese Leistung erst viel zu spät, im schlechtesten Fall überhaupt nicht vergütet wird. Für den Einzelfall aber auch im Rahmen der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) könnte etwa bei unterscheidbaren Leistungsphasen nach Abschluss der ersten Phase die Erbringung der Nächsten von der Bezahlung der Ersten abhängig gemacht werden.
Rechnungsstellung
Im Weiteren ist auf eine entsprechend richtige Rechnungsstellung zu achten, um überhaupt einen fälligen und damit durchsetzbaren Anspruch gegen den Kunden bzw. Auftraggeber in den Händen zu halten. Hierbei schreiben gesetzliche Vorschriften – wie etwa in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) – den notwendigen Inhalt einer Rechnung vor. Daneben sollte auf eine korrekte Bestimmung eines Zahlungszieles geachtet werden.
Mahnung
Bereits durch eine korrekte Bestimmung eines Zahlungszieles, kann eine Mahnung des Schuldners nicht mehr erforderlich sein, um diesen in Verzug zu setzen. Der sogenannte Verzug des Schuldners ist Voraussetzung für die weitere Forderung des Verzugsschadens, bspw. Kosten eines Rechtsanwalts, der mit der Durchsetzung des Anspruchs gegen den Schuldner beauftragt wird.
Mahnantrag – gerichtliches Verfahren – Zwangsvollstreckung
War eine Beitreibung der Forderung bislang nicht möglich, so ist für die Möglichkeit, im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner vorzugehen notwendig, einen sogenannten Titel – etwa Vollstreckungsbescheid oder Urteil – zu erlangen. Damit kann im Folgenden ein Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung der Forderung beauftragt werden.
Eine Kosten- Nutzenrechnung fällt bei einem richtigen Umgang mit Forderungen oftmals günstig aus, so dass sich ein entsprechendes Forderungsmanagement durchaus lohnt. Erkundigen Sie sich gerne bei einem Rechtsanwalt nach maßgeschneiderten Lösungen und lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt in Ihren Angelegenheiten unterstützen.Martin Diesch · Rechtsanwalt
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