Bereits direkt nach der Kommunalwahl 2020 hatten CSU und GRÜNE vereinbart, die Plakatflut einzudämmen und eine Reform der Plakatierungsordnung anzugehen.
Am 7. Februar 2024 machte Stadtrat Bernd Zitzelsberger in der Sitzung des zuständigen Allgemeinen Ausschusses den Vorschlag, in einem ersten Schritt „heute zumindest die Regelung zur Verkürzung der Plakatierungsdauer von zehn auf sechs Wochen zu beschließen“. Dem vorangegangen war die Forderung mehrerer Stadträte von SPD und Freien Wählern, den Punkt „Änderung der Plakatierungsverordnung“ von der Tagesordnung abzusetzen, weil sie der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage nicht zustimmen wollten. Begründet hatten sie das mit „Beratungsbedarf“. Das sah Zitzelsberger jedoch anders und begründete seinen Vorschlag so: „Das ist ein wichtiger erster Schritt, wenn wir die bisherige Dauer von zehn auf sechs Wochen begrenzen, der bereits zur Europawahl umgesetzt werden kann. Ansonsten hätten wir gar keine Änderung gegenüber der bisherigen Regelung. Das würden die Bürgerinnen und Bürger nicht verstehen, wenn auch beim Wahlkampf zur Europawahl alles beim Alten bliebe.“
Der Stadtrat folgte mit seinem Beschluss am 22. Februar 2024 dem Votum des fachlich zuständigen Allgemeinen Ausschusses einstimmig. „Für die Europawahl bedeutet das, dass mit der Plakatierung erst Ende April begonnen werden darf und nicht bereits an Ostern“, erläutert Zitzelsberger die praktische Auswirkung für den Europawahlkampf. Eine Arbeitsgruppe soll in den nächsten Wochen Vorschläge ausarbeiten, wie die Plakatflut insgesamt noch weiter reduziert werden kann. Dabei geht es auch um Standorte, zulässige Plakatierungshöhe und ob Plakate weiterhin an Bäumen befestigt werden dürfen.
PM