„No crash for my cash“ – Beratung für Neuntklässler an der Parkschule Stadtbergen
Auf Kathrin Pöhlmanns Frage, was sie sich unter Schuldnerberatung vorstellen, kommt von den Neuntklässlern der Mittelschule Stadtbergen: Peter Zwegat, bekannt aus dem Fernsehen.
Ähnlich wie Zwegat im Fernsehen, unterstützen Pöhlmann und ihre Kolleginnen in der Schuldner- u. Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes in finanzielle Schieflage geratene Menschen
Die Kosten der Beratungsstelle trägt der Steuerzahler. Neben dem laufenden Beratungsangebot ermöglicht eine zusätzliche Finanzierung ein eigenes Präventionsprojekt an Schulen im Landkreis namens „No crash for my cash“.
Präventive Arbeit ist Pöhlmann sehr wichtig: „Damit Überschuldung gar nicht erst entsteht, ist die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen notwendig.“ In ihrer täglichen Arbeit mit überschuldeten Menschen erlebt sie, dass sich Überschuldung in vielen Fällen krankhaft äußert in psychischen Belastungen wie extremen Existenzängsten und Depressionen und auch in körperlichen Beschwerden wie Kopf- und Rückenschmerzen.
Der Einstieg in die Überschuldung ist oft ein Handyvertrag. Das Präventionsprojekt richtet sich an die 8. und 9. Klassen in Mittel- und Förderschulen im Landkreis Augsburg. Finanzielle Bildung ist in Deutschland kein eigenes Schulfach und auch in vielen Familien wird nicht über Geld gesprochen, gleichzeit nimmt die Flut an verlockenden Konsumangeboten, vor allem auf Raten, ständig zu. Vor allem junge Erwachsene sind hier oft überfordert. Ziel des Projektes ist daher, junge Menschen durch finanzielle Allgemeinbildung vor Überschuldung zu schützen. Die Schüler sollen ihr eigenes Konsum- und Planungsverhalten reflektieren und langfristig ihr Verhalten ändern.
Den Schülern wird während der Veranstaltung vor allem vermittelt, dass ein Vertragsabschluss meist bedeutet, viel Geld auszugeben. Einen klassischen Einstieg in die Überschuldung der 18- bis 21-Jährigen bieten Handyverträge, deren Kosten sich schnell auf 2.000 bis 3.000 Euro summieren, wenn der Vertragsanbieter wegen nicht gezahlter Rechnungen kündigt und Schadenersatz für den Rest der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit geltend macht oder wenn zusätzlich Mahngebühren und Vollstreckungskosten anfallen. Bevor die jungen Erwachsenen mit 18 einen Vertrag unterschreiben, rät die Schuldnerberaterin, ihn erst zuhause in aller Ruhe durchzulesen.