Neue Beziehung – Ende des Geschiedenenunterhalts? von Dr. Mathias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht

Neue Beziehung – Ende des Geschiedenenunterhalts? von Dr. Mathias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht


Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der geschiedene Ehemann bezahlt an seine frühereEhefrau einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 500,00 ¤. Seine geschiedene Frau lernt wieder einen neuen Partner kennen und zieht mit ihm zusammen. Sie würde ihren neuen Partner auch heiraten. Sie weiß aber, dass dann ihr Unterhaltsanspruch gegen ihren geschiedenen Mann enden würde. Deswegen bleibt es bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Der Ex-Ehemann empfindet es als ungerecht, dass er dennoch weiterhin Unterhalt bezahlen soll. Das Gesetz hat eine Antwort für diese Fälle: Der Unterhaltsanspruch kann auch ohne Eheschließung enden, wenn die frühere Ehefrau mit ihrem neuen Partner in verfestigter Lebensgemeinschaft zusammenlebt. Dafür ist eine gewisse Dauer des Zusammen-lebens erforderlich, wobei schon ein Zeitraum ab einem Jahr kritisch werden kann. Der Unterhaltsanspruch kann selbst dann enden, wenn die Lebensgefährten in getrennten Wohnungen wohnen. Es ist oft schwierig abzugrenzen, ob eine verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegt oder nur eine partnerschaftliche Beziehung. Das beurteilt sich nach einer Vielzahl an Kriterien, ob z.B. Haushaltsleistungen (Wäsche waschen, Kochen) für den neuen Partner erbracht werden, beide gemeinsame Vermögensdispositionen treffen (Erwerb einer gemeinsamen Immobilie), ob sie regelmäßig die Freizeit und den Urlaub miteinander verbringen und auf Familienfeiern und im Freundeskreis als Paar auftreten. Entscheidend ist, welches Gesamtbild sich daraus ergibt. Je enger die Verflechtungen der neuen Partner werden desto mehr spricht für eine verfestigte Lebensgemeinschaft.Wir unterstützen Sie gerne, wenn es um Ansprüche auf Ehegattenunterhalt geht. Dr. Mathias Grandel,  Fachanwalt für Familienrecht, Augsburg