Landratsamt korrigiert Stadtratswahlergebnis in Stadtbergen |
Das Landratsamt korrigiert Stadtratswahl in Stadtbergen. Weil eine „Verdunklung des Wahlergebnisses“, wie es im Wahlgesetz heißt, nicht stattgefunden hat, muss die Wahl aber nicht wiederholt werden. „Eine nachträgliche Korrektur des Wahlergebnisses ist anhand der vorhandenen Unterlagen problemlos möglich“, stellte die Leiterin der Kommunalaufsicht, Marion Koppe, fest.Im Rahmen der amtlichen Wahlprüfung durch das Landratsamt stellte sich heraus, dass 46 irrtümlich für ungültig erklärte Stimmzettel hinsichtlich der darin vergebenen Einzelstimmen gültig waren. Dadurch waren 668 Stimmen nachträglich bei der Stimmverteilung zu berücksichtigen.Die Stimmen verteilen sich nach der Auszählung der betroffenen Stimmzettel wie folgt:• CSU plus 253 Stimmen, auf jetzt 58.401,• SPD plus 176 Stimmen auf 50.663,• Bündnis 90 / Die Grünen plus 35 Stimmen auf 15.276,• Freie Wähler plus 53 Stimmen auf 9.158 Stimmen,• PRO Stadtbergen plus 151 Stimmen auf 14.282.Obgleich die CSU die meisten Stimmen hinzugewonnen hat, muss sie aufgrund des kompliziertenD´Hondtschen Verteilungsverfahrens einen Sitz an PRO Stadtbergen abgeben.Ursache für das falsche Wahlergebnis war ein maßgeblicher Fehler: Stimmzettel, bei denen zwei oder mehr Listenkreuze gemacht worden waren, wurden als ungültig gewertet, obwohl die Wähler zusätzlich Einzelstimmen vergeben hatten. Diese Einzelstimmen hätten jedoch gewertet werden müssen. Der Fehler trat konzentriert in zwei von 22 Wahllokalen auf, weil dort diese Stimmzettel nicht elektronisch mit einem Barcodeleser erfasst, sondern „händisch“ als ungültig gewertet worden waren. Der Barcodeleser hätte die Stimmzettel automatisch richtig gewertet.Die gegen die Stadtratswahl eingelegte Wahlanfechtung durch PRO Stadtbergen und den Freien Wählern erweist sich aus Sicht des Landratsamtes hingegen als unbegründet. Sie stützte sich zum einen auf das knappe Wahlergebnis, zum anderen wurde die Verletzung einer formalrechtlichen Vorschrift im Rahmen der Bürgermeisterwahl gerügt. „Beide Gründe sind nicht geeignet, das Wahlergebnis bei der Stadtratswahl zu verdunkeln“, so Koppe. Die anfechtenden Gruppierungen prüfen vor diesem Hintergrund, ob sie ihre Anfechtung zurücknehmen.