Für alles ist ein Kraut gewachsen Tipps unserer Mitarbeiterin Ulrike Bagger:Neue Produktlinie aus Frankreich: Die Apotheke, ein bisschen Geschichte
Als Apotheke wird heute ein Ort bezeichnet an dem Medikamente verkauft, geprüft und hergestellt werden. Das Wort stammt aus dem Lateinischen und wurde in Klöstern für den Raum („apotheca“), der zur Aufbewahrung von Heilkräutern verwendet wurde, benutzt. Gesetzlicher Auftrag der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Deshalb darf die Apotheke nur von einem staatlich geprüften Apotheker
geführt werden. Die Vorläufer der Apotheken waren im 8. und 9. Jahrhundert ansässige Gewürzhändler im Vorderen Orient.
Die ersten „Apotheken“ in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkräutern und Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben.
1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. das „Edikt von Salerno“ (auch „Constitutiones“ oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa und ist noch immer gültig.
Noch heute ist diese Trennung von Arzt und Apotheke sinnvoll. Stellen Sie sich vor, ein Arzt verdient mit dem Verkauf von Medikamenten Geld, dann hätte er natürlich ein gesteigertes Interesse, seinen Patienten möglichst viele Medikamente zu verschreiben.
Der Apotheker seinerseits ist nach dieser Regelung aber an die Verordnung des Arztes gebunden und kann ein Rezept nicht verändern, das wäre nämlich Dokumentenfälschung! So ist dieses Edikt von Salerno seit 850 Jahren eine kluge Entscheidung zum Wohle des Patienten.St.-Anna-Apotheke · Göggingen · Bgm.-Aurnhammer-Str. 10 · Telefon 0821-91225