Elternunterhalt

von Rechtsanwältin Gabriele Eger · Fachanwältin für Arbeits- u. Familienrecht

Die Menschen werden immer älter, die Pflegeheime sind überfüllt. Wer hat sich da nicht  schon einmal Gedanken darüber gemacht, in welcher Höhe seine eigenen Einkünfte herangezogen werden können, um den Pflegebedarf der Eltern abzudecken. Muss ich zum Beispiel auch für meine Schwiegereltern aufkommen?
Die Frau verdient 1.600 €, der Mann 4.000 €. Der Vater der Frau ist im Pflegeheim. Seine Rente reicht nicht aus, um die Kosten zu decken.
Aus welchem Einkommen wird nunmehr die Höhe des Elternunterhalts ermittelt?
Haftet der Ehemann für die Pflegekosten seines Schwiegervaters?
Wer ist Unterhaltpflichtiger?
Im vorliegenden Fall ist die Frau die Unterhaltspflichtige. Sie verfügt über niedrigere Einkünfte als ihr Ehegatte.
Ist derjenige mit dem höheren Einkommen der Unterhaltspflichtige, so ermittelt sich der Unterhaltsbedarf auf der Grundlage des sogenannten individuellen Familienbedarfs.
Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2014 entschieden, dass auch dann der individuelle Familienbedarf die Grundlage der Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist, wenn der Unterhaltspflichtige über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt.
Wie ermittelt man  den individuellen Familienbedarf?
Das Einkommen der Frau und das Einkommen des Mannes stellen das sogenannte Familieneinkommen (1.600 + 4.000 = 5.600 €) dar. Hiervon ist der Familienselbstbehalt mit 3.240 € (seit 1.1.2015) abzuziehen, so dass im vorliegenden Fall 2.360 € verbleiben.
Weiter abzuziehen sind 10 % Haushaltsersparnis aus diesen Betrag, also 236€, so dass von 2.142 € auszugehen ist. Die Hälfte davon, also 1.062 € sind zum Familienselbstbehalt mit 3.240 € hinzu zu zählen, so dass der individuelle Familienbedarf 4.301 € beträgt.
Der Anteil der Frau daran ist 1721,60 €, nämlich ihr Anteil am Familieneinkommen prozentual im Verhältnis zum Einkommen ihres Mannes. Ihr Einkommen beträgt 1600 €, so dass für den Elternunterhalt 0 € einzusetzen wären, da ihr Anteil am individuellen Familienbedarf höher ist, als ihr Eigeneinkommen.

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