Mit einer Beispielrechnung machte der Referent, Volker Schafitel, deutlich, worum es bei dem Bürgerbegehren geht, das sich mit dem schönen (amts-)deutschen Wörtchen „Straßenausbaubeitragssatzung“ befasst:
Stellen Sie sich vor, Sie wohnen an einer kleinen Anliegerstraße, die für 275.000 Euro repariert wird. Davon zahlt die Stadt einen Eigenbeitrag von 20 % (in Augsburg sind es derzeit 30 %, Anm. d. Red.) Bleiben für die angenommenen zwanzig Anlieger noch 220.000 Euro. Diese Summe wird durch die gesamten Quadratmeter der anliegenden Grundstücke geteilt (in diesem Beispiel rund 13.000) und mit der Fläche Ihres Grundstücks multipliziert. Wenn das vielleicht 650 m² hat und nur eingeschossig bebaut ist, müssen Sie 11.000 Euro Straßenausbaubeitrag bezahlen!
Nun hat der Bayerische Landtag letztes Jahr einstimmig beschlossen, dass jede Kommune Straßenausbaubeiträge statt von einzelnen Anliegern einer Straße, die repariert wird, von allen Hauseigentümern eines „Abrechnungsgebietes“ durch wiederkehrende Beiträge erheben kann.
Nur für dringende Maßnahmen …
Ein solcher jährlicher Straßenausbaubeitrag, erhoben durch moderate Beträge von vielleicht 80 bis 200 Euro – so etwa liege er bei Kommunen, die es bereits eingeführt haben – darf dann auch nur für dringend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden, nicht etwa
für irgendwelche Luxussanierungen, besondere Pflastersteine o.ä., betonte Schafitel.
Sanierungsstau nicht aufholbar
Da die Stadt bereits während etlicher Jahre ihrer Pflicht zur Instandhaltung des Straßennetzes nicht nachkomme, habe sich allerdings ein Reparaturstau ergeben und Schafitel zitierte dazu den Tiefbauamtsleiter Weber: „Notwendig wären 8.45 Mio. Euro/Jahr und somit fast das Dreifache der Summe (die dem Amt zur Verfügung stehen). Es ist demnach kein Wunder, dass die Straßen so aussehen und der Sanierungsstau nicht aufzuholen ist.“
Bürgerbegehren „Wiederkehrende Beiträge”
Einen Ausweg aus dem Dilemma, vor allem aber zur Vermeidung hoher und oft überraschender Kosten für einzelne Anlieger, sieht der Verein für Bürger in Augsburg e.V., der zu dem Infoabend geladen hatte, eine unverzügliche entsprechende Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung dahingehend, dass im Stadtgebiet anstelle einmaliger Beiträge wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Dazu hat der Verein ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht, um ggf. einen entsprechenden Bürgerentscheid durchzuführen.
In den aufliegenden Unterschriftenlisten führt der Verein an, dass in Rheinland-Pfalz, wo inzwischen rund 40 Prozent der Gemeinden wiederkehrende Beiträge erheben, jährlich etwa bis 200 Euro anfallen und bei Bürgern und Gemeinden zu einer hohen Zufriedenheit führen. Gunnar Olms
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