Ran an die Hecke!
Liebe Stadtbergerinnen, liebe Stadtberger,
Des einen Freud, des anderen Leid – ich rede von den Hecken und Sträuchern, die in unseren Gärten wachsen und zum Teil auch über die Grundstücksgrenzen hinausragen. Gefährlich wird das Grünzeug besonders dann, wenn es die Sicherheit auf der anderen Seite des Zauns beeinträchtigt. Eine Perspektive, der sich viele Gartenbesitzer gar nicht bewusst sind – das ältere Ehepaar mit Gehhilfe, die nicht mehr nebeneinander Platz finden und sich auf einem schmalen zugewachsenen Gehweg nicht gegenseitig stützen können, die Mutter mit dem Kinderwagen, die auf die Straße ausweichen muss, der flüchtende Autofahrer, der das Straßenschild/Vorfahrtsschild aufgrund des „grünen Überzugs“ nicht erkennen konnte.
Wie Sie sehen können, besteht wirklich die Notwendigkeit, alle Pflanzen am eigenen Gartenzaun zurechtzuschneiden und in die Grenzen zu weisen. Das ist auch juristisch so grundgelegt, denn die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat oberste Priorität – „Die Verpflichtung für den Heckenschnitt im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen richtet sich nach Artikel 29 Abs. 2 Satz 1 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Dort ist geregelt, dass Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel und Haufen und ähnliche mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände nicht angelegt werden dürfen, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen“ – soweit das Beamtendeutsch.
Kurz gesagt – bitte schneiden Sie dringend Ihre Gehölze zurück – jeder Fußgänger wird Ihnen von Herzen dankbar sein, wenn er nicht(!) auf die Straße ausweichen muss.
Unsere Verwaltung wird Sie auch darauf ansprechen – zum Wohle aller.
Euer Bürgermeister Paulus Metz