Am 15. September auch Volksentscheide über Änderungen der Bayer. Verfassung: Bayerns Wahlberechtigte entscheiden am 15. September nicht nur über die neue Zusammensetzung des Bayerischen Landtags und der Bezirkstage, sondern stimmen auch durch Volksentscheid über fünf Änderungen der Bayerischen Verfassung ab.
„Mit den Vorschlägen wollen wir die Verfassung des Freistaates Bayern behutsam weiterentwickeln. Wir reagieren damit auf neue Herausforderungen für Staat und Gesellschaft und halten unsere Verfassung so lebendig.“, so Landtagsabgeordneter Johannes Hintersberger. Die CSU-Fraktion hatte hier eine Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer aufgegriffen und in die Landtagsberatungen eingebracht. Im Ergebnis haben sich die Fraktionen von CSU, SPD, Freie Wähler und FDP jenseits der Auseinandersetzungen des politischen Tagesgeschäfts gemeinsam auf fünf Verfassungsänderungen verständigt, die den wählenden zur Entscheidung vorgelegt werden sollen:
„Zum einen wollen wir die „Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“ als Staatsziel in die Verfassung aufnehmen und dabei klarstellen, dass dies für ganz Bayern gilt, für ländliche wie städtische Gebiete gleichermaßen.“ Dieses Ziel liege seit jeher der Politik von CSU-Fraktion und Staatsregierung zugrunde, eine Verankerung in der Verfassung mache aber den hohen Stellenwert dieses Ziels noch deutlicher.
Ebenso solle die „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“ als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben werden, betont Hintersberger. „Wie enorm wichtig das ehrenamtliche Engagement ist, erleben wir täglich in allen gesellschaftlichen Bereichen.“
Besonders gelte dies in Notsituationen, wie unlängst bei der Hochwasserkatastrophe in Bayern. „Ohne den selbstlosen Einsatz der ehrenamtlichen Kräfte hätte den Betroffenen nicht so schnell geholfen werden können.“ Den Stellenwert des ehrenamtlichen Engagements wolle man deshalb auch durch eine entsprechende Verankerung in der Verfassung herausheben.
Mit der dritten geplanten Verfassungsänderung zu den „Angelegenheiten der Europäischen Union“ solle insbesondere die Rolle des Bayerischen Landtags gestärkt werden. Hintersberger: „Hier besteht dann die Möglichkeit der Bindung der Staatsregierung durch Gesetz, wenn durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union Landeskompetenzen betroffen sind“, so der Abgeordnete.
Besonders hob Hintersberger die sogenannte „Schuldenbremse“ hervor. Damit soll der in Bayern bereits eingeschlagene Weg zu einem schuldenfreien Haushalt bestätigt werden. „Die bayerische Richtungsentscheidung für einen Haushalt ohne neue Schulden, die wir bereits im Jahr 2000 in der Bayerischen Haushaltsordnung verankert und 2006 in die Tat umgesetzt haben, ist zum Vorbild für ganz Deutschland und Europa geworden.“, so Hintersberger. Bayern komme 2013/2014 das achte und neunte Jahr in Folge ohne neue Schulden aus. „Bis zum Jahr 2030 wollen wir ein schuldenfreies Bayern“, betonte Hintersberger. Dazu tilge der Freistaat allein 2012 bis 2014 bereits über 2,5 Milliarden Euro alte Schulden und damit 11 Prozent seiner Schulden im allgemeinen Haushalt. „Um eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik dauerhaft zu gewährleisten und die Schuldenbremse des Grundgesetzes, die ab 2020 unmittelbar gilt, umzusetzen, wollen wir die Schuldenbremse wegen ihrer Bedeutung nun auch in der Bayerischen Verfassung verankern“, so Hintersberger. Die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit und der notwendige Volksentscheid sollen zudem für einen breiten gesellschaftlichen Konsens sorgen.
Schließlich solle als fünfte Änderung auch eine „angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“ ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen werden. Hintersberger: „Damit bekräftigen wir, dass der Freistaat seit jeher partnerschaftlich auch in finanzieller Hinsicht an der Seite seiner Kommunen steht.“