Alle Bürgerinnen und Bürger Stadtbergens zum Feuerwehrdienst verpflichtet …

Alle Bürgerinnen und Bürger Stadtbergens zum Feuerwehrdienst verpflichtet …


… ist auf Anhieb schwer vorstellbar, aber durchaus im Bereich des Möglichen, wie nebenstehendes Dokument beweist, das uns die Freiwillige (!) Feuerwehr Stadtbergens zur Verfügung gestellt hat. Es kommt zwar selten vor, dass eine Gemeinde gezwungen ist, eine Pflichtfeuerwehr einzuführen, aber in näherer Zukunft ist es denkbar, dass einie bestehende Freiwillige Feuerwehr nicht mehr genügend Mitglieder hat wegen zu weiter Fahrstrecken der Aktiven, , wegen zahlreicher Austritte z.B. aus Protest, wegen mangelnden Nachwuchses oder auf Grund uneinsichtiger Arbeitgeber, die ihre Angestellten nicht zum Einsatz fahren lassen.Wenn es also nicht mehr genügend Freiwillige in Stasdtbergen gäbe, die bereit sind, ohne Bezahlung ihre Freizeit zu opfern im Dienst der Allgemeinheit, und wenn in so einem Fall keine Berufsfeuerwehr zur Verfügung steht, dann, ja dann könnte es sein. dass die Stadt gezwungen wäre eine Pflichtfeuerwehr einzuführen. Rechtlich geregelt ist das im Art. 13 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes:(1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der Gemeinde nicht erfüllt werden können.(2) Die Heranziehung zur Dienstleistung erfolgt mit schriftlichem Verpflichtungsbescheid auf bestimmte Zeit. Die zum Dienst Herangezogenen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.Übrigens, liebe Leserinnen: Eine Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer verstößt mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1995 (Az.: BvR 403 u. 569/94) gegen das Diskrimierungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 des GG.