Singoldbrücke in Inningen: Stadt reagiert auf erkannte Mängel

Maßnahmen zur Entlastung des Bauwerks wurden ab 02. September umgesetzt

Im Rahmen einer aktuellen Bauwerksbesichtigung durch das Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTBA) der Stadt Augsburg wurden an der Singoldbrücke in der Bergheimer Straße in Inningen erhebliche Mängel festgestellt. Um die Sicherheit des Bauwerks weiterhin zu gewährleisten, muss die Belastung der Brücke vorsorglich reduziert werden. Daher wurde folgende verkehrsrechtliche Maßnahme umgesetzt:

Um die Belastung der Brücke zu minimieren, wird eine Tonnage- beschränkung auf 7,5 Tonnen Gesamtgewicht eingeführt. SchwerereFahrzeuge in Fahrtrichtung Bergheim können den Bereich über die Bobinger Straße – Lindauer Straße – Bgm.-Aurnhammer-Straße – Wellenburger Straße – Diebelbachstraße umfahren.

Für Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie für Radfahrende, Fußgängerinnen und Fußgänger ergeben sich keine Einschränkungen.

Einschränkungen im Öffentlichen Nahverkehr Von der Maßnahme ist auch die Buslinie 38 betroffen. Die Stadtwerke Augsburg informieren zur geänderten Linienführung.

Bauwerk über 120 Jahre alt

Die Bergheimer Straße führt über die im Jahr 1906 errichtete Singoldbrücke, die eine wichtige Verbindung zwischen den beiden Stadtteilen Inningen und Bergheim darstellt. Derzeit werden intensive Untersuchungen angestoßen, um den Zustand des Bauwerks detailliert zu analysieren und weitereErkenntnisse über das Ausmaß der festgestellten Schäden zu gewinnen.

Außerdem wird eine neue Traglasteinstufung vorgenommen.

Maßnahmen gelten bis auf Widerruf

Die jetzt eingeführten Maßnahmen gelten bis auf Widerruf und bleiben so lange in Kraft, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind und eine belastbare Bewertung der Situation vorliegt.

Mit den Maßnahmen reagiert die Stadt Augsburg schnell und vorsorglich auf die Erkenntnisse der Bauwerksbesichtigung und stellt sicher, dass die Verkehrssicherheit auf der Singoldbrücke weiterhin gewährleistet bleibt.

Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die geänderte Beschilderung vor Ort zu beachten und den ausgeschilderten Verkehrsführungen zu folgen.